Beschäftigung in der Zollverwaltung bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Berufsentfaltung. Als Anwärterin oder Anwärter auf einen Beamtenposten im gehobenen Verwaltungsinformatikdienst kann man während des dualen Studiums verschiedene Bereiche des Zolls kennenlernen und nach erfolgreicher Abschlussprüfung viele Wege für die Zukunft offen haben.
Während des Studiums erhält man das sogenannte Anwärtergrundgehalt, welches bei Beginn des Studiums etwa 1.744 Euro brutto beträgt. Die Höhe der Bezahlung ist in ganz Deutschland einheitlich geregelt.
Nach dem dualen Studium wird man im Regelfall übernommen und als Beamte auf Probe verbeamtet. Nach bewährter Probezeit wird man Beamte auf Lebenszeit. Dies bietet eine sichere Sicht auf die Zukunft und eine planbare Karriere.
Beim Zoll kann man auch Elternzeit nehmen und hat flexible Arbeitszeiten. In vielen Dienststellen gibt es Eltern-Kind-Büros, um den Umgang mit Kindern zu erleichtern.
Besonderheiten der Beschäftigung beim Zoll
Bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen erwartet der Zoll nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung. Die Vorlage eines Deutschen Sportabzeichens ist nicht erforderlich.
* Außerdem werden Bewerberinnen und Bewerber, die für den Einsatz beim Zoll geeignet sind, im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt.
Insgesamt bietet die Beschäftigung beim Zoll eine Vielzahl von Vorteilen und Möglichkeiten.