Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mit Sitz in Darmstadt ist eine von 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ca. 1,4 Millionen Gemeindeglieder in 1.075 Kirchengemeinden und bietet rund 19.000 Menschen Beschäftigung. Die Kirchenverwaltung in Darmstadt ist die zentrale Dienstleistungseinrichtung für alle Bereiche unserer Kirche.
Die Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sucht für den Stabsbereich Recht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Koordinator*in für Arbeits- und Gesundheitsschutz
mit einem Stellenumfang von 100 % (39 Wochenstunden). Die Vergütung erfolgt nach E 10 KDO.
Ihnen obliegt die Organisation und Koordination des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit in den Einrichtungen der EKHN sowie die zentrale Steuerung der Ortskräfte und Sicherheitsbeauftragten.
Daraus ergeben sich im Einzelnen u. a. folgende Aufgaben:
Betreuung und Beratung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen im Sinne der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für gesunde Arbeitsbedingungen
Zentrale Ansprechstelle der EKHN für die Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS)
Beantwortung fachlicher Anfragen im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz
Koordination der sicherheitstechnischen Betreuung und Unterstützung der arbeitsmedizinischen und arbeitssicherheitstechnischen Betreuung (BAD) auf Basis eines zentralen Konzeptes der EKHN
Erstellung und jährliche Aktualisierung des Arbeitsschutzkonzeptes der EKHN
Unterstützung der Leitung Arbeitsschutz bei der Vorbereitung von Gremienvorlagen und der Information kirchlicher Gremien durch Aufbereitung von Informationen oder Erstellen von Berichten
Erarbeitung von Maßnahmen und Strategien zur sicheren und gesunden Arbeitsplatzgestaltung, ggf. in Absprache mit weiteren Referaten der Kirchenverwaltung
Erstellung des Jahresberichts Arbeitssicherheit in Absprache mit der Leitung des Bereichs Arbeitsschutz und dem Leiter der Kirchenverwaltung
Führen der Unfallstatistik der EKHN & Implementierung eines entsprechenden Verfahrens innerhalb der EKHN
Ermitteln von Unfall- und Arbeitsschwerpunkten, Führen und Auswerten von Statistiken, Beratung hinsichtlich zu treffender Präventionsmaßnahmen
Entwicklung von Arbeitsschutzkonzepten für die EKHN mit entsprechender jährlicher Festschreibung von Zielen und geeigneten Controllinginstrumenten sowie Entwicklung von Handlungsanleitungen und -hilfen für Ortskräfte in Zusammenarbeit mit der leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit
Erstellung und Aktualisierung von Muster-Gefährdungsbeurteilungen und Informationsmaterialien
Durchführung von Schulungsveranstaltungen für Ortskräfte und Multiplikatoren
Geschäftsführung des landeskirchlichen Arbeitsschutzausschusses, Teilnahme an den Koordinatorentreffen der EFAS sowie Mitarbeit bei gesamtkirchlichen Projekten der EFAS
Die Aufgaben der Stelle können den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden.
Umfassende Fachkenntnisse, die in der Regel durch einen Fachhochschulabschluss, Bachelor-Abschluss, Abschluss an einer Berufsakademie oder einen entsprechenden Weiterbildungsabschluss und mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Arbeitssicherheit nachgewiesen werden
Gute Kenntnisse der Strukturen der EKHN
Umfassende Kenntnisse der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Rechtsvorschriften, Gesetze und Regelungen
Sicherer Umgang mit MS Office (Excel, PowerPoint, Word, Outlook)
Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. die Bereitschaft, eine entsprechende Ausbildung zu absolvieren
Besondere kommunikative und soziale Kompetenz sowie ausgeprägte Beratungsfähigkeit
Strukturiertes und selbstständiges Arbeiten, Organisationsgeschick, konzeptionelles und strategisches Denken
Durchsetzungsvermögen, Konfliktfähigkeit sowie ein freundliches und souveränes Auftreten
Eine attraktive Vergütung gemäß der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDO) mit einem Tabellenentgelt oberhalb des Niveaus vergleichbarer Tarifverträge wie TVöD, TV-L oder TV-H (59.993,60 EUR bis 79.202,56 EUR Jahresbrutto je nach Stufenzuordnung)
Vermögenswirksame Leistungen
Möglichkeit zur mobilen Arbeit
Flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten
Zusatzversorgung (derzeit 100 % durch den Arbeitgeber finanziert)
Betriebliche Gesundheitsförderung
Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung
Kantine