Beruf mit Verantwortung und Selbstständigkeit
Als Rechtspfleger/in ist man für die Unterstützung und Entscheidungsfindung in verschiedenen Bereichen der Justiz verantwortlich.
Ein hohes Maß an Eigenverantwortung, sozialen Kompetenz und praktischen Fähigkeiten ist erforderlich, um diese Aufgaben erfolgreich zu bewältigen.
Die Tätigkeit des Rechtspflegers umfasst u.a.:
* Unterstützung von Personen, die nicht mehr für sich selbst sorgen können
* Zwangsversteigerung von Vermögenswerten
* Entscheidung über Eintragungen in das Grundbuch
* Leitung von Insolvenzverfahren
Aufgaben und Anforderungen
In diesem Beruf ergeben sich zahlreiche Chancen zur persönlichen Entwicklung und Fortbildung. Die Möglichkeiten zur Beförderung bis zur Oberamtsrätin/Oberamtsrat bieten einen attraktiven Ausblick auf eine Karriere im gehobenen Justizdienst.
Studium und Praxis
Das Studium zum/zur Rechtspfleger/in dauert drei Jahre und wird in drei Abschnitte unterteilt:
* Erstes Jahr: theoretische Grundlagen
* Zweites Jahr: Praxis bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
* Drittes Jahr: Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen