Mitarbeiter*in (m/w/d) für das Sekretariat in Neuss
für den LVR-Verbund für WohnenPlusLeben in Neuss.
* Standort: Neuss
* Einsatzstelle: LVR-Verbund für WohnenPlusLeben
* Vergütung: E6 TVöD
* Arbeitszeit: Teilzeit (19,5 Stunden/Woche)
* unbefristet
* Besetzungsstart: 01.03.2026
* Bewerbungsfrist: 04.01.2026
Das sind Ihre Aufgaben
Als Mitarbeiter*in (m/w/d) im Sekretariat beim LVR-Verbund für WohnenPlusLeben übernehmen Sie eine zentrale Rolle im Rahmen der operativen
Eine vielseitige Aufgabe die unter anderem folgendes beinhaltet:
* Übernahme des Office-Management
* Annahme und Weiterleitung von Telefonaten in der Zentrale
* Organisation & Koordination von Terminen und Veranstaltungen
* Postbearbeitung sowie Paketversand
* Erfassung und Bearbeitung von Sachthemen
* Unterstützung bei der Erstellung von Protokollen und Berichten
* Verwaltung von Fahrzeugen, IT-Anfragen und Bestellungen
* Unterstützung bei aktuellen Projekten
Wichtig zu wissen:
* Ihr Einsatz erfolgt, im Rahmen der Besetzungszeiten des Sekretariats, in unserer Verwaltung in Neuss. Es ist kein mobiles Arbeiten möglich.
* Die Position ist in Teilzeit, mit einem Stellenumfang von 19,5 Stunden/Woche zu besetzen.
Das bieten wir Ihnen
* Kultur erleben
* 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
* LVR-Flex-Time
* Moderne Arbeitsplatz- und IT-Ausstattung
* Vielseitige Perspektiven
Das bringen Sie mit
Erforderlich
* Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung zur*zum Kauffrau/-mann im Gesundheitswesen, Kauffrau/-mann für Büromanagement oder gleichwertige Berufsausbildung.
* Berufserfahrung im Bereich Sekretariat, Empfang oder Assistenz
Wünschenswert
* Gute EDV- Kenntnisse
* Kommunikations- und Durchsetzungsvermögen
* Kooperations- und Teamfähigkeit
* Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise sowie Organisationstalent
* Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
Worauf es uns noch ankommt
Machen Sie den Unterschied!
Bewerben Sie sich jetzt beim LVR-Verbund für WohnenPlusLeben und gestalten Sie gemeinsam mit uns eine inklusive und wertschätzende Gesellschaft. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Lassen Sie uns gemeinsam Lebensfreude schenken und Perspektiven eröffnen!
Wer wir sind
Der LVR-Verbund für WohnenPlusLeben (LVR-Verbund WPL) zählt zu den größten Dienstleistern für Menschen mit
* geistiger und mehrfacher Beeinträchtigung
* psychischer Beeinträchtigung
* Abhängigkeitserkrankung
* hohem sozialen Integrationsbedarf
* Autismusspektrumsstörung
im Rheinland. Rund 3.100 Mitarbeitende erbringen für über 3.300 Erwachsene mit Beeinträchtigungen individuelle und gemeindenahe Wohn- und Unterstützungsleistungen in besonderen Wohnformen, in der eigenen Wohnung und im Bereich der Tagesstruktur.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem LVR-Verbund für WohnenPlusLeben erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Beeinträchtigung und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Der LVR steht für Vielfalt. Unser Ziel ist es, dies auch in unserer Beschäftigtenstruktur abzubilden.
Allgemeine Informationen über den LVR-Verbund für WohnenPlusLeben und über den Landschaftsverband Rheinland finden Sie unter www.wpl.lvr.de beziehungsweise www.lvr.de.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Frau Lena Wießmann
* 02131-6625 334
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung in deutscher Sprache Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise über den Ausbildungs-/ Studienabschluss und Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen bei.
Falls Sie Ihren Studienabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie bitte auch eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
(ZAB) bei. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite www.kmk.org/zab.
Bitte beachten Sie, dass das Einreichen einer aktuellen dienstlichen Beurteilung bzw. eines Arbeitszeugnisses (jeweils nicht älter als ein Jahr) verpflichtend ist.