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Duales jurastudium

Öhringen
beBeeRechtspfleger
Inserat online seit: 25 Juli
Beschreibung

Verantwortungsbereich Rechtspfleger

Beschäftigte in diesem Beruf übernehmen einen abwechslungsreichen und sicheren Arbeitsplatz in der Justiz.


Arbeitsbereiche des Rechtspflegers

* Familien- und Betreuungsverfahren:

Rechtspfleger unterstützen die Betreuer bei ihrer Tätigkeit, wahren die Rechte von Menschen, die sich selbst nicht mehr helfen können und kontrollieren deren Abläufe.

* Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen:

Rechtspfleger sorgen dafür, dass Gläubiger zu ihrem Geld kommen, indem sie zum Beispiel das Haus des Schuldners versteigern oder sein Arbeitseinkommen pfänden.

* Grundbuchangelegenheiten:

Rechtspfleger entscheiden über Eintragungen in das Grundbuch und schaffen damit klare Verhältnisse.

* Insolvenzverfahren:

Rechtspfleger leiten die Gläubigerversammlungen und sorgen für eine gerechte Verteilung des vorhandenen Vermögens.

* Handels- und Vereinsregister:

Rechtspfleger prüfen die Voraussetzungen und nehmen die Eintragungen vor, um klare Verhältnisse zu schaffen.

* Rechtsantragsstelle:

Rechtspfleger nehmen Anträge von rechtssuchenden Bürgern entgegen und unterstützen sie beim Umgang mit Gerichten, um ihre Rechte durchzusetzen.

* Nachlassangelegenheiten:

Rechtspfleger prüfen, wer die Erben sind, stellen entsprechende Nachweise aus und setzen den letzten Willen von Verstorbenen durch.

* Vollstreckung von Freiheitsstrafen:

Rechtspfleger setzen durch, dass verurteilte Straftäter ihre Gefängnisstrafe antreten und stellen sicher, dass Gefangene nach Verbüßung der Strafe wieder entlassen werden.


Studium und Ausbildung

Das Studium beginnt am 1. September an einer Hochschule und wird in drei Abschnitten durchgeführt:

1. Jahr: Studium zur Vermittlung theoretischer Grundlagen (Studium I)

2. Jahr: Praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse in der Praxis (Studienpraxis)

3. Jahr: Studium zur Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen (Studium II) mit anschließender Prüfung und deutschlandweit anerkanntem Abschluss

Durch den Wechsel von Theorie und Praxis erhalten die Studierenden bereits während der Ausbildung praktische Erfahrungen und einen frühen Bezug zu echten Fällen.

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