Die Stadt Krempe sucht zum 01.11.2025 für den städtischen Bauhof einen Stadtarbeiterin (m/w/d). Das erwartet Sie: - Unterhaltung und Pflege der Liegenschaften, Gebäude, Anlagen und Grünflächen der Stadt und des Schulverbandes - Baumschnitt - Betreuung der Kinderspielplätze in der Stadt - Winterdienst in der Stadt - Pflege der Sportanlagen - Grundstückspflege inkl. Winterdienst Das bringen Sie mit: Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf. Einsatzbereitschaft, eine selbstständige Arbeitsweise und körperliche Belastbarkeit. Bereitschaft zu Winter- und Wochenenddienstzeiten sowie zu Arbeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit und Rufbereitschaft. Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse BE bzw. 3 (alt) Wünschenswert aber nicht zwingend erforderlich wären: - eine Motorsägenausbildung (Fachkunde für die Durchführung von gefährlichen Baum-arbeiten mit der Motorsäge gemäß VSG 4.2 der Gartenbau Berufsgenossenschaft oder Gleichwertiges). - die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr Krempe. Nach Ablauf der Probezeit wird erwartet, dass der Wohnsitz in angemessener Entfernung zum Dienstort genommen wird. Das bieten wir Ihnen: Eine anspruchsvolle, interessante und vielseitige Aufgabe in einem motivierten und dynamischen Team. Eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (EG 5) mit den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Eine unbefristete Vollzeitstelle. Das klingt interessant? Dann senden Sie uns bitte bis zum 08.05.2025 Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen zu: bewerbungenamt-krempermarsch.landsh.de Für weitere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen der Bauhofleiter, Herr Wohlert (Telefon: 0151 505 89 146), gern zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen wenden Sie sich gerne an Henrike Hahn vom Amt Krempermarsch (Telefon: 04824 3890-33; Mail: h.hahnamt-krempermarsch.landsh.de ) Die Stadt Krempe fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiter:innen. Wir begrüßen daher Bewerbungen aller Geschlechter ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für Schleswig-Holstein werden berücksichtigt. Wir freuen uns auf Sie