Als Rechtspfleger oder Rechtspflegerin sind Sie als Fachjurist in der Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft tätig.
Ihre Aufgaben umfassen Entscheidungen in Grundbuchsachen, Eintragungen in Registersachen sowie die Erteilung familienrechtlicher Genehmigungen.
* Fachwissen über Rechtsgebiete wie Zivil-, Familien- und Strafsachen
* Kenntnisse in Rechtsantragsstellen und Kostenfestsetzung
* Kooperationsfähigkeit mit Juristen und anderen Interessengruppen
Voraussetzungen:
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Ausbildung:
Die Ausbildung gliedert sich in drei Jahre ein. In Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate), dann Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate) und abschließend Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate).
Sie führen eine schriftliche Prüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt durch.
Einbettung:
Durch Ihre Tätigkeit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Rechtspflege und verantworten gleichzeitig fundierte Entscheidungen im gerichtlichen Bereich.