Im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg engagieren sich Menschen für Menschen in den Kirchengemeinden vor Ort und in vielfältigen Arbeitsbereichen. In der Kirchenkreisverwaltung Lübeck-Lauenburg unterstützen und beraten wir die Kirchengemeinden und Einrichtungen in ihren vielfältigen Verwaltungsangelegenheiten. Das Finanzwesen ist ändig für die Finanzbuchhaltung sowie das Haushaltsmanagement der Kirchengemeinden, Kindertagesstätten und Friedhöfe.
Im Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg, mit Sitz in Lübeck ist in der Kirchenkreisverwaltung eine Stelle als
Verwaltungsmitarbeitende (m/w/d)in der Finanzbuchhaltung
zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 39,00 Wochenstunden zu besetzen.
1. Lübeck (Kirchenkreisverwaltung)
2. schnellstmöglich
3. Vollzeit
4. unbefristet
5. 3.654,00 bis 4.469,00 EUR brutto pro Monat
Gute Gründe, sich für uns zu entscheiden
6. Flexible Arbeitszeiten
7. Jobticket ÖPNV
8. Urlaubs-und Weihnachtsgeld
9. Mobiles Arbeiten
10. Gute Verkehrsanbindung
11. Barrierefreiheit
12. Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung
13. Fahrrad Förderung
14. Zusätzliche Altersversorgung
15. Vergütung nach TVKB
Die Zugehörigkeit zur Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland oder einer Gliedkirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ist wünschenswert.
Wen wir brauchen
16. Erfassung von Ein- und Ausgangsrechnungen
17. Durchführung des elektronischen Zahlungsverkehrs
18. Stammdatenpflege Organisation
Unsere Erwartungen
19. abgeschlossene Ausbildung zur/zum Bürokauffrau/Bürokaufmann, zur/zum Steuerfach-angestellten oder vergleichbare Ausbildung Kenntnisse des kaufmännischen Rechnungswesens
20. eigenverantwortliches Handeln, Flexibilität, Teamfähigkeit
21. gute EDV-Kenntnisse (insbesondere MS-Office) sowie möglichst Kenntnisse der Buchhaltungsprogramme Navision
Auskünfte erteilt die Finanzabteilung, Herr Gerdes, unter der Tel.-Nr. 0451 / 7902-160, Frau Marquardt, unter der Tel-Nr. 0451/79 02-141 oder Frau Zander, unter der Tel-Nr. 0451/79 02-140 .
Die Kirchengemeinden sind Träger ihrer Verwaltungsaufgaben; sie sind verpflichtet, die Verwaltungsaufgaben, die im § 2 des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes aufgeführt sind, durch die Kirchenkreisverwaltung ausführen zu lassen. Die Kirchenkreisverwaltung hat gemäß Artikel 20 und 69 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Verbindung mit dem Kirchenkreisverwaltungsgesetz die Aufgabe, die Verwaltungsgeschäfte der Kirchengemeinden und der Kirchengemeindeverbände auszuführen. Über die Kosten für diese Leistung entscheidet die Kirchenkreissynode.
Die Kirchenkreisverwaltung berät die Kirchengemeinden im Wege der Erstberatung in sämtlichen Rechtsfragen. Darüber hinaus wird die Kirchenkreisverwaltung für den Kirchenkreisrat teilweise aufsichtlich tätig. Das bedeutet, dass die Angelegenheiten, die gemäß Artikel 26 der Verfassung und § 86 der Kirchengemeindeordnung genehmigt werden müssen, zum Teil von der Kirchenkreisverwaltung erledigt werden.
Was sonst noch wichtig ist
Ihre Ansprechperson:
Bonnie Jule Jaeger
Tel: 0451/7902252
Diesen Job teilen:
Ein Angebot von: Nordkirche
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf .
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Alle Stellenausschreibungen richten sich grundsätzlich an alle Geschlechter. Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen.
Bitte geben Sie deshalb Ihre Schwerbehinderung in Ihrer Bewerbung an.
Tarif-Informationen
TV KB (Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche) %20noch%
Benefits im Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche
KTD: Die aktuelle Fassung des Kirchlichen Tarifvertrags Diakonie
Job-URL:
14.03.2026 04:38:20