Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 600 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.
Das Kreishaus und damit Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz liegt auf einer grünen Insel in der Lahn. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird
Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises ist in der Abteilung 3, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Referat 32 „Ordnungsbehörde“ eine unbefristete Vollzeitstelle zu besetzen als Referent (m/w/d)
Vergütung: EG 10 TVöD bzw. A11 ca. 50.900,- bis ca. 71.000,-
Wochenarbeitszeit: 39 bzw. 40 Wochenstunden
Starttermin: zum 01.03.2026 oder früher
* Leitung des Referats mit den Aufgabenbereichen: Jagdrecht, Waffenrecht, Sprengstoffrecht, Schornsteinfegerrecht, Friedhofs-/Bestattungsrecht, Versammlungsrecht, Sammlungsrecht, Gewerberecht, Prostituiertenschutzgesetz (Betriebe), Infektionsschutzrecht, Heilpraktikerwesen, Ordnungsrecht, Schwarzarbeitsbekämpfungsrecht sowie die Fachaufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden
* Schwerpunkt der Sachbearbeitung ist das Jadgrecht, hierzu gehören unter anderem die Aufsicht über die Jagdbezirke, insbesondere über die Jagdgenossenschaften und Hegegemeinschaften, die Prüfung bzw. Beanstandung von Jagdpachtverträgen, Abschussvereinbarungen und Abschusszielsetzungen, der Erlass von Mindestabschussplänen und Abschussanordnungen zur Verringerung des Wildbestandes sowie die Zulassung zur Jägerprüfung
* Konstruktive Zusammenarbeit mit Kreisjagdmeister, Kreisjagdbeirat, Hegeringen, Forstverwaltung, Jagdgenossenschaften, Landwirtschaftsvertretern und sonstigen Interessensgruppen
* Klärung von grundsätzlichen waffen- und sprengstoffrechtlichen Fragestellungen
* Erlass von Zweitbescheiden und Durchsetzung von Ersatzvornahmen nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
* Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Versammlungsgesetz
* Prüfung von Sicherheitskonzepten, Risikobewertung, Genehmigung und Begleitung von Großveranstaltungen nach § 26 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
* Beamtin/Beamter mit der Befähigung für das dritte Einstiegsamt oder abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder
* Vergleichbare Beschäftigte mit der Berufsbezeichnung Verwaltungswirt/in (zweite Angestelltenprüfung)
* Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den eigenen PKW für Außendiensttätigkeit gegen Fahrtkostenerstattung nach Reisekostenrecht einzusetzen
* Gute Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit den gängigen Office-Programmen sowie die Bereitschaft, sich in Fachprogramme einzuarbeiten
Erwartungen
* Hohes Maß an Organisations- und Kommunikationstalent
* Strategisches Denkvermögen und die Fähigkeit auch unter Termindruck zuverlässig zu arbeiten Fähigkeit zur selbstständigen, eigenverantwortlichen, ziel- und lösungsorientierten Bearbeitung komplexer Themengebiete
* Freundliches und sicheres Auftreten in Verbindung mit Durchsetzungsfähigkeit, Team- und Kundenorientierung sowie Verhandlungsgeschick
* Gute örtliche Kenntnisse im Rhein-Lahn-Kreis
* Leitungserfahrung ist von Vorteil, jedoch nicht zwingend erforderlich
* Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten und Homeoffice
* Strukturierte Einarbeitung
* Ausreichend kostenfreie Parkplätze und gute Anbindung an den ÖPNV (Bus & Bahn)
* Hauseigene Kantine
* Jobrad Leasing
* Gesundheitskurse für Mitarbeiter*innen und vieles mehr...
Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Jobsharings besteht aber auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig besetzt sein muss und alle Arbeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
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