Strukturierte Einarbeitung mit Unterstützung durch bewährtes Patensystem
Zusatzleistungen wie betriebliche Altersvorsorge und vergünstigte Mitarbeiterangebote zum Einkaufen
Ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit Bewegungstraining, Ernährungsangeboten und vielem mehr
Eine der Aufgabe und Verantwortung leistungsorientierte Vergütung
Abgeschlossene Berufsausbildung zum Diätassistenten (m/w/d) oder abgeschlossenes Studium Oecotrophologen (B.Sc. Sc.) oder abgeschlossenes Studium Ernährungswissenschaften (B.Sc. Freude am Arbeiten im einem Team
Interesse an der Arbeit mit jugendlichen und erwachsenen Patienten mit Essstörungen
Ernährungsberatung im Einzel- oder Gruppengespräch
Unterstützung im Speisesaal bei der Einnahme der Mahlzeiten
Durchführung von Schulungen und Gesundheitsvorträgen
Unter dem Dach der Parkland-Klinik befinden sich eine Akutklinik und eine Rehabilitationsklinik. Neben der Allgemeinen Psychosomatik umfasst das Behandlungsspektrum ein Kompetenzzentrum für Essstörungen und Adipositas, ein Kompetenzzentrum für Traumafolgestörungen und den Behandlungsbereich Depression.
Die m&i-Klinikgruppe Enzensberg ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen und betreibt in Deutschland acht Fachkliniken für spezialisierte Akutmedizin und medizinische Rehabilitation. Unser Ziel ist es, Gesundheit zu fördern und Lebensqualität zu schaffen – getreu unserem Motto: Mit uns neue Kräfte entdecken.
Wir setzen auf Teamarbeit und den Austausch von Fachwissen. Bei uns finden Sie eine professionelle und wertschätzende Arbeitsumgebung mit Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Unterstützt von einem engagierten Team, können Sie sich auf eine sinnstiftende Tätigkeit konzentrieren, bei der immer der Patient im Mittelpunkt steht.
Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Tätigkeiten im Krankenhaus ein Nachweis über Masernschutz erforderlich ist. Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, gegen Masern geschützt sind, um die Gesundheit der Patienten und Mitarbeitenden zu schützen.
Dann wenden Sie sich gerne an Frau Dr. Leise, Oberärztin und Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie, Tel.: 05621 - 706 712