Sachgebietsleiter Fachberatung Kindertagesbetreuung
Die erforderliche Position im Kreisjugendamt umfasst die Leitung eines Sachgebiets. Dabei ist eine Mitarbeit mit Budget- und Personalverantwortung für fünf Mitarbeiter gegeben.
* Planung: Umsetzung der Jugendhilfepläne zur Kindertagesbetreuung, Beratung von Kommunen in Bezug auf § 7 KiTaG BW und Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen
* Gewährung von Leistungen: Gewährung von Leistungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung sowie Heranziehung von Kostenbeitragspflichtigen
* Gremienarbeit: Einbeziehung aller relevanten Akteure, wie Landkreiskommunen, freie Träger der Kindertagesbetreuung, Kreispolitik
* Ausbau des Modellversuchs Inklusion: Förderung des Inklusionsgedankens innerhalb der Kindertagesbetreuung
* Weiterentwicklung: Konzeptionelle Arbeiten zur Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung und Entwicklung neuer Ansätze
* Schutzauftrag: Umsetzung des Schutzauftrags im Rahmen des § 8a SGB VIII und Schutzkonzepten