 
        
        Fachliche und personelle Leitung eines eigenen Aufgabenbereichs
selbständige Bearbeitung der allgemeinen und besonderen Aufgaben des Bereichs
Vorbereitung, Ausarbeitung und Mitwirkung bei Grundsatzentscheidungen
Mitwirkung im Rahmen der Haushaltsplanung und Budgetverantwortung
enge Kooperation mit externen Stellen
Abwesenheitsvertretung für den Bereich Kinder & Jugend
Es bestehen Überlegungen, ca. ein Jahr nach Stellenbesetzung die Leitung des Fachdienstes Kinder & Jugend in die Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle zu integrieren.