Ausbildung und Qualifikation
Um als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger ausgebildet zu werden, benötigen Sie bestimmte Voraussetzungen:
Voraussetzungen
* Sie müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen.
* Sie müssen die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen.
* Sie dürfen das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (im Fall der Schwerbehinderung das 43. Lebensjahr).
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.