Wir suchen ab sofort für eine unbefristete Beschäftigung (Teilzeit/ Vollzeit) in Berlin (Bewerbungsfrist: 28.08.mobiles Arbeiten
flexible Arbeitszeiten
gute Entwicklungsmöglichkeiten
Entgeltgruppe 12 TVöD bzw. bis A 13 g BBesO
BDBOS-Zulage (bis zu 160 Euro)
Zuschuss zum Deutschlandticket (23,28 Euro)
Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Work-Life-Balance
Zu diesem Spektrum gehören unter anderem Tätigkeiten wie die Steuerung externer Dienstleistungsunternehmen, Planung betrieblicher Maßnahmen, Abnahme von Dokumentationen (Arbeitsanweisungen, Prozessbeschreibungen) oder auch Steuerung der Kosten - und Finanzplanung. Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist auch die kontinuierliche Standardisierung und Weiterentwicklung unseres Vorgehens bei der Betriebsübernahme. Weiterentwicklung der Betriebshandbücher und Prozessdokumentationen
Sie steuern Projekte und Maßnahmen im Rahmen der Betriebsübernahme
Steuerung komplexer Übernahmen von der Planung bis zum Betriebsübergang
Sie verfügen über einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder Diplom FH in einer:
IT‐Fachrichtung (z. B. Informatik, Angewandte/ Technische Informatik, IT‐Security, Computer Engineering, Wirtschaftsinformatik) und
Risikoanalyse, Umsetzungsplanung, Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung für sicherheitsrelevante Betriebsprozesse im Kontext IT‐Grundschutz (ISO‐27001)
IT‐Netzwerktechnologien und Netzbetrieb
Gestaltung und Abstimmung vertraglicher Vereinbarungen
Dokumentation technischer Konzepte und Prozesse,
Projektmanagement und IT‐gestützte Projekttools (u. a. Microsoft Project, Jira, Confluence)
Fehlt Ihnen der Abschluss? Bewerben Sie sich auch, wenn Sie über eine technische Ausbildung und langjährige Berufserfahrung im entsprechenden Bereich verfügen. Sofern Sie sich als Beamtin/Beamter bewerben, müssen Sie die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst nachweisen. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsrelevantem Material arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neu eingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Mitarbeitende der BDBOS, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, unterliegen außerdem den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.
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