Der Landkreis Aichach-Friedberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Straßenwärter (m/w/d) für den Kreisbauhof Aichach in Vollzeit (derzeit 39 Wochenstunden). Die Stellen sind zunächst befristet zu besetzen. Eine langfristige Zusammenarbeit wird bei Bewährung angestrebt. Ihre Aufgaben sind: Sie kümmern sich um die Sicherheit auf dem rund 200 Kilometer umfassenden Kreisstraßennetz. Ihr Aufgabenbereich erstreckt sich vom Straßenunterhalt und der Grünflächenpflege über Ausbesserungen bis hin zum Winterdienst Gearbeitet wird größtenteils im Freien und unter Zuhilfenahme eines modernen Fahrzeug- und Geräteparks. Wir erwarten von Ihnen: Eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Straßenwärter (m/w/d) oder in einem einschlägigen Handwerksberuf (z. B. Maurer, Zimmerer, Schreiner, Betonbauer, Gärtner oder Forstwirt). Erfahrung im Straßenbau oder Garten- und Landschaftsbau wäre wünschenswert. Die Bereitschaft zur Teamarbeit und zur Teilnahme am Winterdienst, einschließlich des dadurch verbundenen Schichtdienstes, wird vorausgesetzt. Sofern Sie keine Ausbildung zum Straßenwärter (m/w/d) besitzen, erfolgt nach ausreichender Berufserfahrung die Abnahme der Straßenwärterprüfung. Den Besitz der Führerscheinklasse CE Wir bieten Ihnen: Einen krisensicheren Arbeitsplatz, flexible Arbeitszeiten, Fort- und Weiterbildungs-möglichkeiten. Weitere Benefits finden Sie auf unserer Homepage. Eine leistungsgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 5 TVöD sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt). Nach Abnahme der Straßenwärterprüfung erfolgt die Bezahlung nach Entgeltgruppe 6 TVöD. Haben Sie Fragen: Personalfragen und zum Auswahlverfahren: Herr Asmussen (Tel. 08251/92-287) Fragen zur Tätigkeit: Herr Gaßner (08251/92-298) Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bitte bis spätestens 11.05.2025 bevorzugt online. Hinweise: Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Datenschutzerklärung - Landratsamt Aichach-Friedberg