Berufsbild:
Alle potenziellen Bewerber sollten die folgenden Angaben zu dieser Stelle sorgfältig lesen, bevor sie sich bewerben.
Pflegefachhelfer (m/w/d) unterstützen die Pflegefachkraft bei der qualifizierten Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen kranken Menschen.
Ihre Aufgaben:
Sie betreuen und pflegen Menschen insbesondere in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, im häuslichen Umfeld und in Wohngruppen. Pflegefachhelfer (m/w/d) arbeiten im Team mit Pflegefachpersonen in der ambulanten Pflege, der stationären Akutpflege und der stationären Langzeitpflege. Sie führen die Maßnahmen selbständig durch, die von einer Pflegefachperson geplant, überwacht und gesteuert werden.
Mögliche Einsatzfelder nach der Ausbildung sind:
Kliniken
Stationäre Pflegeeinrichtungen
Betreutes Wohnen
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Sozialstationen und ambulante Pflegedienste
Tagespflegeeinrichtungen
In diesen Lernfeldern werden Sie unterrichtet:
Gestaltung von Arbeits- & Beziehungsprozessen
Gesundheit fördern und wiederherstellen
Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung und Selbstpflege
Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen
Art des Abschlusses:
Das Bestehen der Abschlussprüfung führt zum Erwerb der Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte/r Pflegefachhelfer/in (Krankenpflege)“.
Nach der Ausbildung haben Sie die Zugangsvoraussetzung für die Generalistische Pflegeausbildung zum Pflegefachmann (m/w/d). Zusätzlich ist die Verkürzung dieser dreijährigen Ausbildung auf zwei Jahre möglich.
Dauer:
12 Monate, beginnend jährlich im September,
Umfang: 700 Unterrichtsstunden / 850 Praxisstunden
Zugangsvoraussetzung:
Möglichkeit 1:
Erfolgreicher Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss)
Mindestalter von 16 Jahren
Gesundheitliche Eignung
Ein zwei- bis vierwöchiges Vorpraktikum in einer Einrichtung der Altenhilfe wird empfohlen.
Möglichkeit 2:
Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (9 Jahre)
Mindestens 2 Jahre Tätigkeit in der Pflege
Gesundheitliche Eignung
Möglichkeit 3:
Erfolgreicher Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss)
Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können aufgenommen werden, wenn die nötige Reife und schriftl. Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Gesundheitliche Eignung
Kosten:
Kein Schulgeld. Die Materialkosten sind von den Teilnehmenden zu tragen und werden in zwei Raten à 82,50 € erhoben.
Fördermöglichkeiten:
AZAV zertifiziert und durch die die Arbeitsagentur förderbar.
Qualifizierungschancengesetz
Bildungsgutschein
Laut Bayerischem Staatsministerium der Wissenschaft, Forschung und Kunst kann für die 1-jährige Ausbildung BAföG beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie
Telefonisch unter: 0911 / 3 77 34 - 0 (Mo. - Do.: 09.00 - 16.00 Uhr, Fr.: 09.00 - 13.00 Uhr)
Per E-Mail an: bildungsportal@ggsd.de
Online unter: www.ggsd.de/ausbildung