Berufsbegleitende Ausbildung zum/zur Erzieher/in
Unser Bildungsangebot richtet sich an junge Menschen, die in der Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen möchten. Als pädagogische Fachkräfte unterstützen, inspirieren und fördern sie Kinder und Jugendliche bei ihrem Lernen und Wachstum.
Wir bieten eine umfassende Ausbildung an, die Theorie und Praxis des Sozialpädagogischen Arbeitens verbindet. Dazu gehören unter anderem:
* berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
* pädagogische Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
* die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen analysieren, strukturieren und mitgestalten
* Bildungs- und Entwicklungsprozesse anregen und unterstützen
* kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln
* Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen unterstützen
* Bildungs- und Erziehungspartnerschaften initiieren und mitgehalten
* im Team zusammenarbeiten, Qualitätsentwicklung sichern sowie im Berufsfeld kooperieren
* Facharbeit erstellen
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert 4 Jahre bzw. maximal 48 Monate und erfolgt in Teilzeit in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Darüber hinaus ist ein Fremdpraktikum in einem weiteren sozialpädagogischen Arbeitsfeld vorgesehen.
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme einer berufsbegleitenden Ausbildung zum/zur Erzieher/in ist:
* Allgemeine Hochschulreife und zusätzlich eine einschlägige sozialpädagogische Tätigkeit von mind. sechs Wochen oder
* Fachhochschulreife der Fachrichtung Gesundheit und Soziales oder
* Fachhochschulreife in einer anderen Fachrichtung und zusätzlich eine einschlägige sozialpädagogische Tätigkeit von mind. sechs Wochen oder
* mittlerer Schulabschluss (z. B. Realschulabschluss) bzw. ein gleichwertiger Bildungsabschluss und zusätzlich
* abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung oder
* nicht einschlägige zweijährige Berufsausbildung und mindestens zweijährige oder
* einschlägige einjährige Berufstätigkeit oder
* einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung
Zudem sind folgende Nachweise zu erbringen:
* ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung, das bei Antragstellung nicht älter als einen Monat sein darf sowie Nachweis über einen ausreichenden Masernimpfschutz
* Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
* Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe mit mindestens 20 Stunden pro Woche
* Zustimmung des Arbeitgebers zur Organisationsform der berufsbegleitenden Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen