Aufgabe Abnahme von theoretischen Fahrerlaubnisprüfungen Durchführung der praktischen Fahrerlaubnisprüfungen Durchführung von Fahrlehrerprüfungen Begutachtungsfahrten jeglicher ArtQualifikation Abgeschlossene Ausbildung z. B. Kraftverkehrsmeister*in, Ingenieur*in, Meister*in oder Techniker*in Wünschenswert amtliche Anerkennung als amtlich anerkannte*r Prüfer*in Alternativ: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung als Fahrlehrer*in Ausgeprägte Dienstleistungsorientierung Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein Publikumsorientierte und flexible Arbeitszeitgestaltung Selbstständige Arbeitsweise und Freude am Umgang mit Kunden Schnelle Auffassungsgabe Hohe Kommunikations- und Sozialkompetenz Hohe Belastbarkeit und weit überdurchschnittliche Konzentrationsfähigkeit Routinierter Umgang mit den MS Office-Anwendungen