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Stelle mit allgemeinkirchlicher Aufgabe für die Ev. Stiftung Neuerkerode im Umfang von 50 %
Die Stelle ist zunächst für sechs Jahre befristet.
baldmöglichst
Teilzeit 50 %, Befristung
Neuerkerode
IHR PROFIL
Die Arbeit in der Stiftung Neuerkerode, einer Komplexeinrichtung zur Betreuung von 840 Menschen mit geistiger Einschränkung, besteht vor allem in der gottesdienstlichen und seelsorglichen Begleitung von Bewohnerinnen und Bewohnern des Dorfes Neuerkerode. Hinzu kommt die seelsorgliche Begleitung der Mitarbeitenden.
IHRE AUFGABEN
Die Gottesdienste sind einladend, vielfältig und anregungsreich zu gestalten. Eine anschauliche Sprache und der Einsatz von verschiedenen Medien gehören zur Gottesdienstgestaltung dazu. Die Gottesdienste laden ein zum Mitmachen und Mittun. Auch an Werktagen in der Woche gibt es gottesdienstliche Angebote in Form von Hausgottesdiensten in den Wohngruppen oder Hausbereichen.
Seelsorglich wird die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber ebenfalls intensiv in Anspruch genommen, sowohl von den Bewohnerinnen und Bewohnern als auch von den Mitarbeitenden.
Im Gottesdienst und in der Seelsorge müssen die Fragen der Gottesebenbildlichkeit des Menschen, Fragen nach Menschenwürde und der Schutz der Grundrechte von Menschen verbalisiert werden können. Die Voraussetzung für einen gelingenden Dienst ist eine konsequente Einsatzbereitschaft, da die Angebote stark nachgefragt werden.
Die religionspädagogische Begleitung der inklusiven Kita Neuerkerode sowie regelmäßige katechetische und andere Angebote im kirchlichen Dienst runden die Arbeit ab.
IHRE BENEFITS
Eine vielfältige und sinnstiftende Tätigkeit.
Auskünfte erteilt gern LKR Jörg Willenbockel (Tel.:05331/802-157).
Die Besetzung erfolgt durch die Kirchenregierung. Bewerbungen sind mit einem Anschreiben, Lebenslauf und ggf. den nötigen Zertifikaten einzureichen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Juli 2025 an das Landeskirchenamt.
Auf die Stelle kann sich bewerben, wer nach den landeskirchlichen Vorschriften die Anstellungsfähigkeit besitzt und in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche Braunschweig steht oder wer eine Zusage über die Übernahme in den Dienst der Landeskirche erhalten hat oder wer in einem Pfarrerdienstverhältnis auf Lebenszeit zu einer Gliedkirche der EKD steht, aus dem heraus Sie für den Dienst in unserer Landeskirche beurlaubt werden können.