Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in Schulsozialarbeit Gemeinschaftsgrundschule Sonnenstraße (Teilzeit)
EG S 12 TVöD
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Jugendförderung im Amt für Soziales und Jugend
In der Abteilung Jugendförderung ist ab sofort eine Schulsozialarbeiterstelle mit 19,5 Wochenstunden an der Gemeinschaftsgrundschule Sonnenstraße zu besetzen.
Ihre Aufgaben unter anderem:
1. Umsetzung einer aktiven Schulsozialarbeit auf Grundlage der Rahmenkonzeption
2. Hilfe und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in Problem- beziehungsweise Konfliktsituationen unter Einbeziehung beteiligter Personen und in Zusammenarbeit mit Lehrkräften/ Erziehungs-berechtigten (sowie unter Gewährleistung des Kinderschutzes nach § 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII)
3. Soziale Integration von Kindern im schulischen Kontext, sowie Angebote zur Förderung der sozialen Kompetenz, des sozialen Lernens (Prävention, Intervention), Ferienangebote
4. Planung / Durchführung / Koordination von pädagogischen Projekten sowie Gruppen- und Klassenangeboten, Elternarbeit
5. Überleitung und Begleitung in weiterführende Angebote der Jugendhilfe (insbesondere zum Bezirkssozialdienst) und anderen Fachdiensten / -Bereichen
Ihr Profil:
6. Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom-Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in
7. Berufserfahrung in der pädagogischen Arbeit mit benachteiligten Schulkindern sowie Praxiserfahrung in der Kooperation mit Schulen
8. Kommunikationsfähigkeit, gutes Durchsetzungs- und Reflektionsvermögen sowie Belastbarkeit
9. Erfahrung in der Gruppenarbeit, Einzelfallhilfe und Beratung und Kenntnisse über das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit
10. Fähigkeit zur selbständigen, zielgerichteten Arbeit beziehungsweise zur kollegialen Zusammenarbeit mit Lehrkräften, anderen Fachdiensten/Institutionen
11. hohe Arbeitsbereitschaft, Eigeninitiative und hohes Maß an Flexibilität
12. Bereitschaft zu wechselnden Arbeitszeiten bis zu 5 Tagen in der Woche und auch in den späteren Nachmittags- /Abendstunden
Der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse III beziehungsweise der EU-Norm B ist wünschenswert.
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Wir orientieren uns bei unserem Handeln und in unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unsere Werte widerspiegelt:>