Ausbildung als Justizfachwirt/in
Der fachtheoretische Lehrgang III dient der Wiederholung und Vertiefung des Ausbildungsstoffes.
Die praktische Ausbildung umfasst alle Aufgaben einer Justizfachwirtin bzw. eines Justizfachwirts bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften, einschließlich des aufgabenorientierten Einsatzes der Informationstechnik.
Die praktische Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird durch Arbeitsgemeinschaften ergänzt, die einmal wöchentlich stattfinden.
Ein wesentlicher Aspekt der Ausbildung ist die Selbstständigkeit. Die Auszubildenden werden mit zunehmendem Alter immer mehr Verantwortung übertragen und müssen ihre Fähigkeiten eigenverantwortlich einsetzen.
* Arbeitsgemeinschaften während der Praxisphase:
* Beratung in juristischen Angelegenheiten:
* Unterstützung bei der Sachbearbeitung:
* Umsetzung von Entscheidungen:
Als Justizfachwirt/in ist man an allen Stellen tätig, wo Rechtssachen bearbeitet werden.
Das Berufsfeld ist sehr vielfältig und bietet viele Möglichkeiten zur Weiterentwicklung.