Durchführung von Schweißarbeiten unter Berücksichtigung der vorgegebenen Schweißparameter nach Konstruktionszeichnungen in Verbindung mit den dazugehörigen Verlegeplänen und nach besonderen Angaben der Schweißaufsichtsperson, auch an dynamisch beanspruchten Bauteilen Mechanische Bearbeitung der Werkstücke nach qualitativen und quantitativen Vorgaben unter Berücksichtigung der Kerbwirkung und Schleifrichtung Prüfung der Schweißnähte durch Sicht und Führen der vorgegebenen Qualitätsaufzeichnungen Wartung und Pflege aller Anlagenteile und Vorrichtungen nach entsprechender Betriebsanleitung