Die Deutsche Rentenversicherung Bund sucht zum für das Reha-Zentrum Borkum – Klinik Borkum Riff eine*einen
Kaufmännische*n Direktor*in
Die Klinik Borkum Riff liegt am Rande der Dünen der Nordseeinsel Borkum und verfügt über 2 Indikationen (Dermatologie und Psychosomatik) mit insgesamt 196 Betten. Borkumist mit rund 30,7 km2 die bei weitem größte Ostfriesische Insel und liegt im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.
Wir sind eine moderne und zukunftsorientierte Arbeitgeberin und setzen auf erfolgreiche und dynamische Teams, Familien- und Gesundheitsförderung.
Bitte lesen Sie die unten stehende Übersicht und die Anforderungen für diese Stellenausschreibung vollständig durch.
* die kaufmännische Leitung des Reha-Zentrums,
* das Erstellen von Entwürfen der Wirtschafts-, Investitions- und Stellenpläne sowie deren Bewirtschaftung, das Informations- und Berichtswesen sowie das Qualitätsmanagement,
* zusammen mit dem Ärztlichen Direktor die Weiterentwicklung des Reha-Zentrums zum Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit in Abstimmung mit der Hauptverwaltung.
1. Sie verfügen über ein mit einem Master (oder vergleichbar) abgeschlossenes Universitätsstudium der Wirtschaftswissenschaften oder einer vergleichbaren wirtschaftlichen Ausrichtung
oder
über ein mit einem Bachelor (oder vergleichbar) abgeschlossenes Studium der Wirtschafts-wissenschaften oder einer vergleichbaren wirtschaftlichen Ausrichtung und zu einem Universitätsstudium der Wirtschaftswissenschaften gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
oder
über einen Abschluss als Volljurist*in und zu einem Universitätsstudium der Wirtschaftswissenschaften gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
2. Sie verfügen über eine fundierte Berufserfahrung mit Führungsverantwortung und über eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich des Reha- beziehungsweise Klinikwesens sowie auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
* ein unbefristetes Arbeitsverhältnis; Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV EntgO-DRV
Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um eine Führungsposition. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen. xwminpx Menschen mit Schwerbehinderung i. S. des § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.