Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist die größte Arbeitgeberin im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). Wir verknüpfen Verkehrsmanagement, Ökologie und Ökonomie mit moderner Technik, um die vielfältigen Funktionen von Wasserstraßen und Schifffahrt für die Daseinsvorsorge und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Einklang mit den natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und nachhaltig zu verbessern. Gestalten Sie unsere Aufgaben und Ziele aktiv mit! Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar ist Teil eines 357.582 km2 großen Karrierenetzwerks, bestehend aus über 40 Behörden mit rund 24.000 Beschäftigten.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar sucht zum 1. August 2026 eine/einen
Auszubildende zur Binnenschifferin / Auszubildenden zum Binnenschiffer (m/w/d) oder Auszubildende zur Binnenschifffahrtskapitänin / Auszubildenden zum Binnenschifffahrtskapitän (m/w/d)
Die Tätigkeit einer Binnenschifferin/eines Binnenschiffers beinhaltet das Führen und Steuern von Schiffen auf Binnengewässern sowie Gütertransporte und Personenbeförderung, insbesondere
Pflegen, Warten und Instandhalten von Schiffen und deren Anlagen
Die Tätigkeit einer Binnenschifffahrtskapitänin/eines Binnenschifffahrtskapitäns beinhaltet das Führen und Steuern von Schiffen auf Binnengewässern sowie Gütertransporte und Personenbeförderung, insbesondere
Mindestens Hauptschulabschluss mit Note 3 in Deutsch, Mathematik und Physik
Spaß am Arbeiten in der Natur
Ausbildungsvergütung (derzeit: 1. Zuschuss zum Deutschlandticket
~ Jahressonderzahlung
~ Prämie in Höhe von 400 € bei Bestehen der ersten Abschlussprüfung
~30 Tage Erholungsurlaub im Jahr
~Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Binnenschiffer/in dauert 3 Jahre. Bei entsprechendem Ergebnis in der Zwischenprüfung kann die Ausbildung um 6 Monate verlängert werden, um das Unionspatent (Berechtigung zum Führen eines Schiffs) zu erwerben. Weitere Unterweisungen im Bereich Elektronik und Motorenkunde erfolgen in den Bauhöfen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des § 8 BGleiG bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt.