Rechtspfleger/-in
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Ihre Aufgaben und Tätigkeiten:
Als Rechtspfleger/-in sind Sie Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Ihre Stellung ist mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar. Sie wahren die ihnen übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit und sind an keine Weisungen gebunden.
Sie nehmen Entscheidungen im Wesentlichen im Rechtsmittelverfahren überprüfbar vor. Diese sachliche Unabhängigkeit unterscheidet Sie von anderen Beamten.
Der Aufgabenbereich Ihrer Position ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Es handelt sich um ehemals richterliche Geschäfte, wie z.B. Entscheidungen in Grundbuchsachen, Eintragungen in Registersachen oder Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen.
Aufgaben, die Sie erledigen:
* Entscheidungen in Grundbuchsachen (z.B. Anträge auf Eintragung von Eigentumswechseln)
* Entscheidungen über fast alle Eintragungen in Registersachen
* Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen
* Aufgaben des Familiengerichts und des Betreuungsgerichts (Verpflichtung von Betreuern, Vormündern und Pflegern)
* Aufgaben des Nachlassgerichts (Testamentseröffnungen, Erteilung von Erbscheinen)
* Wahrnehmung der Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen der Gerichte (Beratungshilfe, kostenlose Rechtsauskünfte)
* Festsetzung der Kosten und der Rechtsanwaltsvergütung
* Bearbeitung der Insolvenzverfahren nach deren Eröffnung
* Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen, Zwangsverwaltung
* Aufgaben des Vollstreckungsgerichts (Pfändung von Forderungen, Vollstreckungsschutzverfahren)
* Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen bei den Staatsanwaltschaften
* Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung (Geschäftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft)
Die Ausbildung
Die Rechtspfleger-Ausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Kennzeichnend ist ein Wechsel von theoretischen und praktischen Abschnitten.
Die Ausbildung gliedert sich in drei Jahre:
1. Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
2. Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
3. Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
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