Berufsbildung zur Masseurin und medizinischen Bademeisterin
Als qualifizierte Masseurin und medizinische Bademeisterin bist du für das Wohlbefinden von Menschen verantwortlich. Du hilfst ihnen, gesund und wohl in ihrer Haut zu fühlen.
* Schmerzlinderung durch Unterwasserdruckstrahlmassage
* Aktivierung der Beinmuskulatur nach einem Beinbruch mit Elektrotherapie
* Schonendes Gelenktraining für Rheumakranke
* Behandlung akuter Entzündungen mit Eispackungen
Deine helfenden Hände sind auch im Fitness- und Wellnessbereich gefragt: Sportlern helfen dir ihre Muskelverspannungen zu lindern, während gestresste Gäste dich um eine entspannende Aromaölbehandlung bitten.
Masseure und medizinische Bademeister kennen sich sehr gut mit dem menschlichen Körper aus, seine Muskeln und Gelenken sowie die Organe und die Haut. Sie arbeiten eng mit Ärzten und anderen Therapeuten zusammen und sind selbstständig und eigenverantwortlich tätig.
* Kompetenz in verschiedenen Massagetechniken
* Fingerfertigkeit und Fachwissen
* Geduld und Verständnis für Patienten
Während deiner Ausbildung eignest du dir umfangreiche Kenntnisse in den verschiedenen Massagetechniken an. Anatomie, Hygiene und Krankheitslehre stehen auf dem Stundenplan. Fächer wie Pädagogik, Psychologie und Soziologie ergänzen dein Know-how.
In unseren Praxisräumen übst du deine Behandlungstechniken ein. In Krankenhäusern, Rehakliniken und Praxen wendest du das Gelernte an echten Patienten an und bekommst einen Einblick in verschiedene Arbeitsfelder. Das ist dein Weg zur beruflichen Qualifikation als Masseurin und medizinische Bademeisterin!
Anforderungen
* Hauptschulabschluss oder gleichwertige Vorbildung
Bewerbung
Du kannst dich direkt online bewerben. Wir melden uns schnellstmöglich zurück und laden dich gegebenenfalls zu einem persönlichen Aufnahmegespräch ein. Folgende Unterlagen benötigen wir:
* Persönliches Anschreiben
* Tabellarischer Lebenslauf
* Kopie des Schulzeugnisses (oder letztes Zeugnis)
* Kopien der Ausbildungszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen, Arbeitszeugnisse (wenn vorhanden)
* Nachweis zur Immunisierung gegen Masern*
* kann bis zum Ausbildungsbeginn nachgereicht werden