Verantwortliche Stelle
Wir bieten eine Anstellung in Teilzeit an, die sicher und stabil ist.
Besoldung nach Besoldungsgruppe A 11 SHBesG oder Entgelt bis zur Entgeltgruppe 10 TVöD
Regelmäßiger Kontakt mit der Umgebung des Mündels ist erforderlich.
* Führung von gesetzlichen und bestellten Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften (gesetzliche Vertretung von Minderjährigen in der gesamten elterlichen Sorge oder in Teilen)
* Wahrnehmen von Gerichtsterminen
* Regelmäßiger Kontakt, auch in der Nähe des Mündels
* Berichterstattung und Erarbeitung von Stellungnahmen gegenüber dem Familiengericht
Um diese Aufgaben zu erfüllen, benötigt man ein hohes Maß an Eigeninitiative, Engagement und Belastbarkeit.
Ein wichtiger Aspekt für uns ist das Interkulturelle Miteinander.
Deshalb begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.