Transparenz, Verantwortung und ein Blick fürs Ganze – das ist Ihre Stärke.In der Kreisrevision prüfen Sie, ob die öffentlichen Mittel unseres Landkreises wirtschaftlich, rechtmäßig und transparent eingesetzt werden. Sie arbeiten an der Schnittstelle von Verwaltung, Finanzen und Politik – mit spürbarer Wirkung und Website für die Kreisrevision (m/w/d)in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden (Tarifbeschäftigte) bzw. 20 Wochenstunden (Beamte)Organisation und Durchführung der örtlichen Kassenprüfungen (inkl. Zahlstellen und Handkassen) des Landkreises und des AbfallwirtschaftsbetriebesPrüfung des Integrierten Haushalts- und Kassenverfahrens (IHV)Mitwirkung bei der Prüfung der Jahresabschlüsse und BetätigungsprüfungenDurchführung von Sonderprüfungen und Aufarbeitung überörtlicher RechnungsprüfungsberichtePräsentation der Ergebnisse und Protokollführung im Rechnungsprüfungsausschussein erfolgreich abgeschlossenes Studium zum Diplomfinanz- oder -verwaltungswirt/-in (FH) in der 3. Qualifikationsebene oder erfolgreich abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II oder vergleichbarer Qualifikation mit einschlägigen Erfahrungen und Kenntnissen im Bereich Rechnungswesen bzw. Rechnungsprüfung, z.B. Bachelor of Laws, Rechts- oder SteuerfachwirteKenntnisse im Neuen Kommunalen Finanzwesen (Doppik)Sicherer Umgang mit MS Office, insbesondere ExcelSelbstständige, gewissenhafte und lösungsorientierte ArbeitsweiseKommunikationsstärke, Teamgeist und ein sicheres AuftretenFührerschein Klasse BBereitschaft zu gelegentlichen Außenterminen am NachmittagBezahlung nach A 10 BayBesG / Entgeltgruppe E 9c TVöD VKAJahressonderzahlungen lt. TabelleZahlung der Großraum- und (optional) Kinderzulage30 Tage Urlaub + 24./31.12, Faschingsdienstag freiein unbefristetes ArbeitsverhältnisWir bieten zusätzlichaußerdem bieten wir umfangreiche Sozialleistungen wie eigene Kinderferienbetreuung, Betriebsrente, Mobile Arbeit, wo möglich, Betriebssport, ÖPNV-ZuschussNur im Haupthaus: eigene Kantine, Parkhaus mit kostenlosen E-LadesäulenWir legen Wert auf Chancengleichheit und Inklusion. Schwerbehinderte Personen und ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis beifügen).JBRP1_DE