Die Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie besetzt im Department Fachdidaktiken zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
W3-Professur für Didaktik Politik und Gesellschaft mit dem Schwerpunkt Menschenrechtsbildung
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber (m/w/d) hat das Fachgebiet Didaktik Politik und Gesellschaft in Forschung und Lehre in seiner ganzen Breite zu vertreten. Es wird vorausgesetzt, dass die zu berufende Person in (quantitativer und qualitativer) empirischer Lehr-Lern-Forschung im Bereich der Politikdidaktik hervorragend ausgewiesen ist. Gewünscht ist ein Arbeits- und Forschungsschwerpunkt im Bereich Menschenrechtsbildung. Erwartet werden Erfahrungen in interdisziplinärer Forschung (mit anderen Fachdidaktiken oder der Pädagogik / Psychologie) sowie Erfolge im Einwerben von Drittmitteln. Zu den Lehraufgaben gehören die Lehre im Bereich der Fachdidaktik Politik und Gesellschaft (Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium und berufliche Schulen) sowie die Mitwirkung an den Schulpraktika. Die Bereitschaft zu einer aktiven Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung und zur aktiven Mitarbeit im Center for Human Rights Erlangen-Nürnberg (FAU CHREN) werden erwartet. Die Professur übernimmt eine Schlüsselrolle im Exzellenzcluster „Transforming Human Rights“ der FAU. Sie verantwortet den Transferbereich zur Menschenrechtsbildung für Lehrerinnen und Lehrer und entwickelt innovative Konzepte zur Verankerung menschenrechtlicher Bildung im schulischen Kontext. Erwartet wird eine aktive Mitwirkung an der Umsetzung der Cluster-Ziele, insbesondere im Hinblick auf die Professionalisierung von Lehrkräften. Die Professur trägt damit wesentlich zur gesellschaftlichen Wirkung des Clusters bei. Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht sein können. Zudem sollen der Erwerb der Befähigung für das Lehramt im Fach Politik und Gesellschaft oder in einem vergleichbaren Fach mit anderer Bezeichnung (z. B. Sozialkunde, Politik, Sozialwissenschaften) und eine mindestens dreijährige Tätigkeit an einer Schule oder vergleichbaren pädagogischen Einrichtung nachgewiesen werden. Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten. Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht. Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) webbasiert unter bis zum 21.09.2025 erwünscht, adressiert an den Dekan der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter phil-berufungen@fau.de sehr gerne zur Verfügung.