09.07.25
Fachkraft für Lagerlogistik Luftfahrtindustrie (m/w/d)
Sie arbeiten gerne mit Struktur, Genauigkeit und Bewegung? Dann starten Sie jetzt in der Lagerlogistik!
Für unseren Kunden Lufthansa Technik Logistik Services GmbH am Standort Hamburg suchen wir ab sofort eine erfahrene Fachkraft für Lagerlogistik Luftfahrtindustrie. Sie sorgen für die termingerechte Materialbereitstellung für unterschiedliche Produktionsprozesse und arbeiten dabei eng mit der Werkstatt zusammen. Wenn Sie einen gültigen Staplerschein mitbringen, selbstständig arbeiten und in der Luftfahrt durchstarten möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Das Bruttojahresgehalt liegt, je nach Qualifikation, zwischen 32.900 € und max. 36.200 €. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Kandidaten berücksichtigen können, die über eine gültige, uneingeschränkte Arbeitserlaubnis für die EU (kein Studentenvisum) verfügen.
Stellenangebot teilen
Vorteile
Attraktive Vergütung
Equal Pay, Sonderzahlungen & übertarifliche Zuschläge
Kantine und Verpflegung
Kulinarischer Genuss mit einem täglichen Kantinenzuschuss
Zukunftssicher
Betriebliche Altersvorsorge mit attraktivem Arbeitgeberzuschuss
Optimale Work-Life-Balance
individuelle Arbeitszeitgestaltung mit flexiblem Stundenkonto
Teamspirit
enge Zusammenarbeit für gemeinsamen Erfolg
Aufgaben
1. Materialversorgung und termingerechte Bereitstellung für verschiedene Produktions-Events
2. Abstimmung mit der Werkstatt zur Sicherstellung der Zusammenstellung von Materialien
3. Eigenverantwortliches Arbeiten im operativen Transportdienst
4. Umgang mit Flurförderfahrzeugen und idealerweise Kranbedienung
5. Übernahme von Sonderaufgaben nach Anweisung des Vorgesetzten
Profil
6. Abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik, Fachlagerist/Fachlageristin oder vergleichbare Qualifikation
7. Gute Deutschkenntnisse und erste Englischkenntnisse (A1)
8. Gültiger Staplerschein zwingend erforderlich
9. Kranschein wünschenswert
10. Zuverlässige und präzise Arbeitsweise
11. Bereitschaft zur Arbeit im 3-Schichtmodell
12. Eine gültige, uneingeschränkte Arbeitserlaubnis für die Europäische Union (kein Studentenvisum) ist zwingend notwendig