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Zukunftsbranche Gesundheit: Herausforderungen annehmen, Know-how einbringen und mit uns die Zukunft der Gesundheitsversorgung gestalten.
Die Gemeinsamen Prüfungseinrichtungen der Ärzte und Krankenkassen Westfalen-Lippe (Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss gemäß § 106c SGB V) prüfen die Wirtschaftlichkeit der ambulanten Versorgung durch arztbezogene Prüfungen der Honorare sowie verordneter Leistungen nach den §§ 106a und 106b SGB V.
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