Details zu diesem Stellenangebot
Jobtitel Stations-Case Manager/in (m/w/d) - AC 5 Einsatzbereich Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie - Case Management Station AC 5 Stellenart Stelle in der Pflege Stellen-ID 12516 Eintritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt Umfang Teilzeit; 28,88 von 38,5 Wochenstunden (75%-Stelle) Vertragsart Befristet Befristung Die Stelle im Stations-Case Management der AC 5 ist zunächst befristet im Rahmen einer Vertretungsregelung zu besetzen. Eine Weiterbeschäftigung wird angestrebt.; Vertretungsregelung gem. §14 Abs. 1 TzBfG Vergütung KR 8 TV-L Rückfragen an Bewerbung Online Bewerbung - Gleich hier mit nur wenigen Klicks:
Ihre Aufgaben
1. Ansprechpartner für Patient/innen vom Eintritt in die stationäre Behandlung bis zur Entlassung/Überleitung
2. Aufbereitung der administrativen Datensätze zur Reduzierung von Fehlern sowie zur Bearbeitung unvollständiger Angaben bei Notaufnahmen
3. Belegungsmanagement auf der Station
4. Visitenbegleitung
5. Anmeldung und Koordination weiterführender Diagnostik während des stationären und poststationären Aufenthaltes der Patient/innen
6. Einbindung und enge Kommunikation mit allen weiteren Leistungserbringern im Behandlungsprozess
7. Bedarfsklärung zur poststationären Versorgung ab dem Aufnahmetag
8. Organisation der Nachsorge, Einschalten des Sozialdienstes und frühzeitige Information der Nachversorger
9. Aktive Teilnahme an Qualitätszirkeln
Ihr Profil
10. Eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Pflege oder ein erfolgreicher Abschluss eines primärqualifizierenden Pflegestudiums
11. Einschlägige Berufserfahrung im Klinik-Case-Management ist wünschenswert
12. Eine abgeschlossene Weiterbildung im Bereich Case-Management oder die Bereitschaft, diese zu erlangen, ist wünschenswert
13. Sicherer Umgang mit EDV, insbesondere Medico und MS-Office
14. Bereitschaft zur Mitarbeit in einem interdisziplinären und interprofessionellen Team
15. Selbständigkeit und Engagement zur aktiven Mitgestaltung Ihres Arbeitsplatzes
Freuen Sie sich auf
16. Tarifvertrag-Entlastung (TV-E): Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege durch verbindliche Personalschlüssel und mehr Zeit für die Patient/innen. Schichtgenaue, automatisierte Ermittlung von Belastungssituationen und Entlastungstagen
17. Einen Dienstplan von Montag bis Freitag im Tagdienst
18. Mehr Informationen zu Zusatzleistungen und Unterstützungsangebote finden Sie
19. Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes NRW
20. Faire Bezahlung nach Tarif (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung
21. 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
22. Interdisziplinäres Arbeiten mit Kollegen aus anderen Fachbereichen
23. Arbeiten mit moderner Ausstattung und zertifizierten Qualitätsstandards
24. Familienfreundliche Unternehmenskultur, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch das MitarbeiterServiceBüro in allen Lebenslagen
25. Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
26. Gesundheitsmanagement, z. B. Förderung von Sportangeboten, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen
27. Attraktive Zusatzleistungen, bspw. vergünstigtes Kantinenessen, Gemeinschaftsevents, Wohnheimplätze
Rahmenbedingungen
28. Das UK Essen strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
29. Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
30. Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen.
31. Im Falle einer schriftlichen Bewerbung reichen Sie Ihre Unterlagen nur als unbeglaubigte Kopien ein und verwenden Sie keine Mappen, da keine Rückgabe erfolgt. Eine Vernichtung entlang der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird zugesichert.
32. Eine Bescheinigung gemäß §23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.
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