* abgeschlossenes Hochschulstudium der Musikpädagogik oder ein vergleichbarer künstlerischer Studienabschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule für Musik
* wünschenswert, aber keine Voraussetzung: ein abgeschlossener Lehrgang Führung und Leitung einer Musikschule
* selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
* pädagogische und organisatorische Erfahrung in der Musikschularbeit mit Führungskompetenz
* Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
* pädagogische und künstlerische Leitung der Schule einschließlich der Personalverantwortung für die Bürokräfte und das Lehrpersonal
* Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Konzerten und Projekten
* Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
* Leistungsgerechte Bezahlung in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
* die Unterstützung von 2 engagierten Sekretärinen bei der Verwaltung der Musikschule
* viel Freiraum für die künstlerische Organisation der Musikschule