In der Stadtkämmerei suchen wir Sie ab dem 01.06.2026 als: Amtsleiter (m/w/d) Im Sinne der ordnungsgemäßen Übergabe der Amtsgeschäfte wird eine Einstellung bereits zum 01.04.2026 angestrebt. Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und –erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance. Die Stadtkämmerei ist federführend für die Erstellung und Umsetzung der Planungsunterlagen, des Jahresabschlusses, aber auch insbesondere für die Sicherung der eigenen Steuereinnahmen zuständig. Wenn Sie also Interesse an Zahlen und steuerlichen Themen haben, sind Sie hier richtig. Das Aufgabengebiet umfasst die Leitung und Führung der Stadtkämmerei. Neben der Dienst- und Fachaufsicht sowie der Steuerung der finanziellen, technischen und personellen Ressourcen der Stadtkämmerei sind Sie für die Koordinierung von Arbeitsabläufen und Arbeitsschwerpunkten und die Überwachung der Aufgabenerfüllung zuständig. Sie bemühen sich um eine stetige Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation zur effektiveren und effizienteren Aufgabenerfüllung und setzen ein internes Controlling zur Steuerungsunterstützung und strategischen Planung der Aufgaben- und Ressourcenentwicklung durch. Als Amtsleitung der Stadtkämmerei vertreten Sie die Belange des Amtes in innerdienstlichen und politischen Entscheidungsgremien und in der Öffentlichkeit. Sie koordinieren die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Dienststellen, Körperschaften sowie der Öffentlichkeitsarbeit im gesamten Aufgabenbereich. Darüber hinaus tragen Sie die Verantwortung für die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten der Finanzwirtschaft, des Finanzcontrollings sowie des Kassen- und Rechnungswesens. Hierzu zählen neben der Vorbereitung von finanzwirtschaftlichen Grundsatzentscheidungen auch die Ausrichtung der Haushaltspolitik auf die Erfordernisse der Stadt und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Sie entscheiden im Rahmen der Aufgabenerfüllung über finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen und sind für die Erstellung des Haushaltsplanes, gegebenenfalls von Nachtragshaushaltsplänen und Jahresrechnungen zuständig. Die Bearbeitung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen einschließlich Fördermittelcontrolling liegt ebenso in Ihrem Verantwortungsbereich wie die Durchsetzung des Vergaberechtes und die Vorgabe einheitlicher Vergabegrundsätze innerhalb der Stadtverwaltung. Bei der Aufstellung von Satzungen beurteilen Sie die finanziellen Auswirkungen. Anforderungsprofil Das bringen Sie mit: - die Laufbahnbefähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder die Laufbahnbefähigung für den höheren wirtschafts-, gesellschafts- und sozialwissenschaftlichen Dienst, hier Fachrichtung Wirtschaft oder - einen Hochschulabschluss (Diplom (Universität) bzw. Master) in der Fachrichtung Verwaltungswissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften und - mindestens zweijährige nachgewiesene Berufs- und Leitungserfahrung in einer herausgehobenen Funktion im kommunalen Finanzwesen, beispielsweise als Amts- oder Abteilungsleitung oder vergleichbare Führungsebene Eine Berufung in das Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen möglich. Weiterhin wichtig sind uns: - eine ausgeprägte Führungskompetenz - umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse - umfassende Kenntnisse des Arbeits-, Dienst- und Tarifrechts, des Vertrags- und Vergaberechts, des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, des Verwaltungsrechts und des Steuerrechts - eine selbstständige Arbeitsweise, Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfähigkeit sowie eine ausgeprägte Auffassungsgabe und eine flexible Denkweise verbunden mit einem tiefgreifenden fachlichen Wissen und Können sowie Verhandlungsgeschick Vergütung Beschäftigte: E 15 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) Beamte: A 16 BesO des ThürBesG (Besoldungsordnung des Thüringer Besoldungsgesetzes) Bei dem o.g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung in das Amt eines Leitenden Direktors/ einer Leitenden Direktorin (BesGr. A 16 BesO des ThürBesG) möglich ist. Beamtinnen und Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o.g. Dienstposten bewerben. Klingt gut? Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung über unser Karriereportal. ( https://www.erfurt.de/ef152086 ) Hier finden Sie zudem unsere allgemeinen Bewerbungsbedingungen. Bewerbungsfrist: 5. September 2025 Bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich an: das Dezernat 02: Finanzen, Beteiligungen und Theater, Tel. 0361 655 1201(Sekretariat) Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Rether, Tel. 0361 655 1446