Jobbeschreibung
Als Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) hast Du eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Deine Tätigkeit umfasst die Beaufsichtigung, Versorgung und Betreuung von Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen.
* Dein Tagesablauf umfasst die Überwachung der Gefangenen, Unterstützung beim Sport, Mitarbeit bei der Beurteilung der Inhaftierten und Motivation dieser zur Erreichung individueller Vollzugsziele.
* Deine Arbeit hat einen großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Vollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen können.
Während der Ausbildung erhältst Du Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW). Alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst erhalten außerdem einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge.
Voraussetzungen für das Einstellungsdienstverhältnis
* Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
* zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 18 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt
* deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
* absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
* Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht