* abfallrechtliche Überwachung von Grundstücken und Anlagen gewerblicher und Industriebetriebe, Handelseinrichtungen und anderer wirtschaftlicher Unternehmen, einschließlich der Anordnung von Maßnahmen
* Mitwirkung bei Verfahren nach BImSchG als Träger öffentlicher Belange (TÖB), insbesondere durch Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen
* Marktüberwachung nach Vorschriften des Abfallrechts
* abfallrechtliche Überwachung von Baumaßnahmen, insbesondere Abbruch oder Rückbau
* Bearbeitung von Widersprüchen
* Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bis zur Abgabe an den FB Ordnung und Sicherheit - Zentrale Bußgeldstelle
* Zuarbeit zu Verfahren anderer (übergeordneter) Behörden, Analysen und Statistiken