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Fachbereichsleitung -planen und bauen- (m/w/d)

Merzenich
Gemeinde Merzenich
Bau
Inserat online seit: Veröffentlicht vor 14 Std.
Beschreibung

Bei der Gemeinde Merzenich ist innerhalb des Fachbereiches III, Planen und Bauen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer


Fachbereichsleitung -Planen und Bauen- (m/w/d)

zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Stelle in Vollzeit mit einer Arbeitszeit von 39 Stunden wöchentlich.


Ihre Aufgaben:

Der Fachbereich Planen und Bauen ist in drei Teams unterteilt. Im Fachbereich sind zurzeit 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, die in den Teams „Planen und Bauen“, „Gebäude- und Flächenmanagement“ und „Bauhof“ eingesetzt sind.

Ihr Aufgabengebiet umfasst die Leitung des Fachbereichs Planen und Bauen mit all seinen Bereichen. Hierzu gehören die Bauleitplanung, Bauverwaltung, Hoch- und Tiefbau, Haustechnik/Bauunterhaltung, Bewirtschaftung, kaufmännisches und infrastrukturelles Liegenschafts- und Gebäudemanagement, Bauhof inklusive Friedhofs- und Bestattungswesen.
Zusammen mit Ihrem Team sind Sie innerhalb dieser Bereiche für die Umsetzung der laufenden und anstehenden kleineren und großen Projekte verantwortlich.
Die Stelle erfordert zudem die Fähigkeit, eng und vertrauensvoll innerhalb des Führungsteams der Gemeinde und mit den politischen Entscheidungsträgern zusammenzuarbeiten. Die Teilnahme an den Sitzungen des Rates der Gemeinde, des Verwaltungsausschusses und dem Fachbereich Planen und Bauen zugeordneten Fachausschuss außerhalb der üblichen Dienstzeiten wird ebenfalls vorausgesetzt.


Anforderungen an interessierte Bewerberinnen und Bewerber

* Abgeschlossenes Studium im Bereich, Architektur, Stadtplanung, Landschaftsplanung, Regionalplanung und Geographie
* Erfahrung in der Bauleitplanung (Aufstellung, Änderung FNP und B-Pläne) erforderlich
* Umfangreiches und fundiertes Wissen im Verwaltungsrecht, Öffentlichen Recht, GO NRW, VwVfG, KomHVO, BauGB und KAG etc.
* Einschlägige Verwaltungs- und Führungserfahrung, vorzugsweise in den Bereichen Bauwesen, Stadtplanung oder Bauverwaltung, sind von Vorteil.
* Erfahrung in der Führung eines Teams, fachliche Beratung und Motivation der Mitarbeiter, mit hoher sozialer Kompetenz und Organisationstalent wünschenswert
* Ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen wird vorausgesetzt
* Fähigkeit zum konzeptionellen und kooperativen Arbeiten
* Planungs- und Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Einsatzfreudigkeit, Verantwortungsbewusstsein und verantwortungsvolles Verhalten wird vorausgesetzt
* Fähigkeit komplexe Zusammenhänge analytisch, strukturiert und konzeptionell zu lösen, Selbstständigkeit, Eigeninitiative
* Bereitschaft zur Weiter- und Fortbildung
* Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. B

Die Vergütung richtet sich entsprechend den persönlichen Voraussetzungen nach EG 13 TVöD.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Gemeinde Merzenich verwirklicht die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und ermuntert deshalb auch Bewerberinnen und Bewerber mit Zuwanderungsbiografie zur Bewerbung.

Als von der Bertelsmann-Stiftung zertifizierter „familienfreundlicher Arbeitgeber“ hat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Gemeinde Merzenich eine hohe Priorität.


Sind Sie interessiert?

Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte mit den üblichen Bewerbungsunterlagen
bis zum 30.06.2026
an die
Gemeinde Merzenich, Fachbereich I -Zentrale Dienste-, Valdersweg 1, 52399 Merzenich

oder per E-mail an personal@gemeinde-merzenich.de.

Nähere Auskünfte zur inhaltlichen Ausgestaltung der Stelle können beim Bürgermeister Herrn Georg Gelhausen über das Vorzimmer, Frau Gasper, Tel.: 02421/399-130 erfragt werden. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Frau Prömpers aus der Abteilung Personal unter der Telefonnummer 02421/399-140 zur Verfügung.

Sollten Sie Bewerbungsunterlagen postalisch zusenden und eine spätere Rücksendung wünschen, werden Sie gebeten, einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen. Ohne diesen kann eine Rücksendung aus Gründen der Kostenersparnis nicht erfolgen. Es wird zugesagt, dass die nicht zurückgesandten Bewerbungsunterlagen datenschutzkonform vernichtet werden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

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