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Bürgermeisters /bürgermeisterin (m/w/d)

Asselfingen
Gemeinde Asselfingen
Inserat online seit: Veröffentlicht vor 9 Std.
Beschreibung

Die Stelle des/der hauptamtlichen Bürgermeisters / Bürgermeisterin (m/w/d)

Sie erwägen, sich für diese Stelle zu bewerben Überprüfen Sie alle Details in dieser Stellenbeschreibung und klicken Sie dann auf Bewerben.
der Gemeinde Asselfingen (Alb-Donau-Kreis) mit ca. 1.040 Einwohnern
ist infolge des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen.


Die Amtszeit beträgt 8 Jahre.
Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



Wahltermin

Die Wahl findet am Sonntag, 30. November 2025,
eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 14. Dezember 2025 statt.



Wählbarkeit

Wählbar sind:


*
* Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes
* Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d),
die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen


Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag:


*
* das 18. Lebensjahr vollendet haben
* die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung
im Sinne des Grundgesetzes einzutreten


Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.



Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist nachzureichen:


*
* 10 Unterstützungsunterschriften von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen
(auf amtlichen Formblättern; erhältlich bei der Gemeinde Asselfingen, Lindenstraße 6, 89176 Asselfingen)
* Wählbarkeitsbescheinigung der Wohngemeinde auf amtlichem Vordruck
* Eidesstattliche Versicherung, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung BW vorliegt
* Für Unionsbürger (m/w/d) zusätzlich:
o
o Eidesstattliche Versicherung, dass die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besteht
und keine Aberkennung der Wählbarkeit erfolgt ist
o Ggf. Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates
o Vorlage eines gültigen Identitätsausweises oder Reisepasses
o Angabe der letzten Adresse im Herkunftsmitgliedstaat





Wichtige Hinweise

*
* Die Bewerbung umfasst im Falle einer Stichwahl automatisch auch die Teilnahme an dieser.
* Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 Kommunalwahlgesetz).
* Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung
werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.



Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich nach 24 Jahren nicht wieder.

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