Stellenbezeichnung
Schulhelfer zur Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht und bei der Klassenleitung (m/w/d) an einer integrierten Gesamtschule
Unternehmen/Standort
IGS Rheingauviertel
Über uns
Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung. Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Ihre Aufgaben
Der Unterrichtsalltag ist mit vielfältigen Aufgaben verbunden, die mitunter die Unterrichtszeit einschränken. Um die wertvolle Unterrichtszeit möglichst produktiv nutzen zu können, erhalten Startchancen-Schulen die Möglichkeit, Schulhelferinnen und Schulhelfer im Unterricht und schulischen Alltag einzusetzen. Diese sollen die Lehrkräfte bei der Bewältigung von Aufgaben entlasten, die im Zusammenhang mit der Organisation von Unterricht und der Klassenleitung stehen und nicht zwingend die Expertise einer Lehrkraft oder pädagogischen Fachpersonals bedürfen.
Schwerpunkt der Aufgaben der Schulhelferinnen und Schulhelfer an Schulen ist die Unterstützung der Lehrkräfte bei Alltagsroutinen und Alltagsaufgaben (Auswahl):
* Unterstützung bei Rückmeldungen (z. B. Einsammlung und Ausgabe von Arbeitsergebnissen, Hausaufgaben etc.)
* Unterstützung von Lehrkräften bei der organisatorischen Vorbereitung und technischen Durchführung besonderer Lernvorhaben und der Umsetzung von Arbeitsaufträgen
* Vorbereitung von Dokumenten nach Weisung der Lehrkraft und Übernahme von Vervielfältigungsaufträgen
* Vorbereitung des Unterrichtsraumes (z. B. Anordnung der Tische)
* Erstellung und Überwachung von Listen nach Weisung
* Bereitstellung von Arbeitsaufträgen im Vorfeld des Unterrichts (z. B. Digitalisierung und Hochladen von Arbeitsblättern) im Auftrag der Lehrkraft
* Ausgabe und Einsammlung von Materialien und digitalen Endgeräten
* Vorbereitung des Einsatzes digitaler Endgeräte im Unterricht (z. B. Einbindung WLAN, Anschluss an Drucker, Ladezustand)
* Unterstützung der Lehrkraft bei der Aufsicht im schulischen Alltag als Hilfskräfte beispielsweise bei der Aufsichtsführung in der Schule (Pausen, Mittagspausen, vor und nach dem Unterricht, Zwischenstunden), während des offenen Unterrichtsbeginns oder offener Unterrichtsphasen, im fachpraktischen Unterricht oder bei Klassenarbeiten
* Vorbereitung und Organisation von Unterrichtsgängen, ein- und mehrtägigen Klassenausflügen und Exkursionen (z.B. im Rahmen des Fachunterrichts und der Berufsorientierung) sowie Begleitung von eintägigen Klassenausflügen und Exkursionen (Unterstützung der Lehrkraft bei der Vorbereitung und Begleitung)
Einzelheiten sind in folgendem Erlass des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen geregelt: 11.07.2024 Az.: 549.200.030-00007
Die Arbeitszeit wird in der Regel auf 5 Wochentage (Montag bis Freitag) verteilt, vorgesehener Dienstbeginn ist jeweils um 07.30 Uhr. Urlaubstage müssen in den Ferien genommen werden.
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung werden zwingend vorausgesetzt:
* Abgeschlossene Ausbildung als Kinderpflegerin/Kinderpfleger und/oder
* Abgeschlossene Ausbildung als Sozialassistin/Sozialassistent
Die geforderten Tätigkeiten können auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüssen wahrgenommen werden.
Zusätzliche Voraussetzungen:
* Sie helfen gerne anderen Menschen bei der Bewältigung von deren Aufgaben.
* Sie verfügen über deutsche Sprachkenntnisse zur Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften, der Schulleitung und allen sonstigen in der Schule tätigen Personen.
* Sie respektieren die freiheitlich demokratische Grundordnung und treten für sie ein.
* Sie respektieren die politischen und religiösen Anschauungen anderer und wahren im Umgang mit Schülerinnen und Schülern weltanschauliche Neutralität.
Vor Aufnahme der Beschäftigung ist ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) vorzulegen.
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen weitgehend erfüllt werden:
* Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, z. B. durch entsprechende Tätigkeiten in Kirchen oder Sportvereinen
* Sorgfalt und Flexibilität bei der Übernahme von Aufgaben
* Dialog-, Planungs- und Organisationsfähigkeit
* Medienkompetenz
Unsere Angebote
Arbeitsrechtliche Hinweise: Auf die im Landesdienst tätigen Beschäftigten finden die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 01. September 2009 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Die Eingruppierung erfolgt gemäß Teil II Abschnitt 19.6 der Anlage A zur Entgeltordnung zum TV-H abhängig von der individuellen Qualifikation in Entgeltgruppe S 2 oder S 3. Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 3 erfolgt, wenn die Qualifikation als Kinderpflegerin/Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung vorliegt. In allen anderen Fällen erfolgt eine Eingruppierung in S 2. Eine Einstellung erfolgt in einem befristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis bis 31.07.2026. Bei Vollzeit beträgt bei einer 5-Tage-Woche die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt aufgrund der für Schule ungleichmäßigen Arbeitszeiten verbindlich in Absprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Dies führt zu einer höheren tatsächlichen wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitig mehr freien Tagen (Ferien).
Allgemeine Hinweise
Bitte bewerben Sie sich innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch. Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen für Gespräche die folgenden Personen zur Verfügung:
* Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
* Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
* Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
* ggf. die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Eingangsbestätigungen werden automatisiert versandt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
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