Als Fachjurist bei Gerichten und Staatsanwaltschaften werden Sie Teil einer wichtigen Funktion im Rechtssystem.
Die Aufgaben von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sind vielfältig und umfassen wichtige Teile der Rechtspflege.
* Entscheidungen in Grundbuchsachen führen Sie durch, indem Sie Ihre Kenntnisse im Gewohnheitsrecht anwenden.
* Aufgaben wie die Eintragung in Registersachen, Genehmigungen in familienrechtlichen Angelegenheiten und mehr, fallen in Ihren Zuständigkeitsbereich.
Durch Ihre Arbeit wahren Sie Ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit, ähnlich wie Richterinnen und Richter.
Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar.
Der Vorbereitungsdienst für Rechtspfleger dauert drei Jahre und gliedert sich in einen theoretischen und praktischen Abschnitt ein.
* Das Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen besteht aus 12 Monaten.
* Im Anschluss folgt eine Studienpraxis von 12 Monaten bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft.
* Das Studium II schließt mit einem weiteren 12-monatigen Block am gleichen Standort ab.
Um in den Vorbereitungsdienst eingestellt zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
* Deutsche Staatsangehörigkeit oder eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist erforderlich.
* Alte Hochschulreife oder ein gleichwertiges Bildungsniveau muss nachgewiesen werden.
* Das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Schwerbehinderte Bewerber werden bevorzugt eingestellt.