Mitwirkungen bei Planungen und Genehmigungsverfahren sowie Stellungnahmen zu Bau- und Umbauanträgen, wenn gesundheitliche Belange der Bevölkerung berührt
Datenerfassung und Meldewesen gemäß IfSG, Dokumentation von Untersuchungs- und Überwaschungsergebnissen sowie Mitwirkung bei epidemiologischen Erhebungen und Auswertungen
Es handelt sich um Tätigkeiten, die sowohl im Außendienst als auch im Innendienst geleistet werden.
abgeschlossene Ausbildung zur/zum Hygienekontrolleur/-in oder
eine dem Berufsbild der/des Hygienekontrolleurs/Hygienekontrolleurin förderliche, bereits abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung (bspw. examinierte/-r Gesundheits- und Krankenpfleger/-in), die gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des o.g. Berufs sowie Bereitschaft, die Weiterbildung zur/zum Hygienekontrolleur/-in zu erwerben (die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre)
eine dem Berufsbild der/des Hygienekontrolleurs/Hygienekontrolleurin ähnliche bereits abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung (bspw. Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft, den privaten PKW bei Bedarf für dienstliche Fahrten einzusetzen