Mitarbeiter/in im Technischen Aufsichtsdienst (m/w/d)
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein (LASG) ist eine dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zugeordnete Landesoberbehörde mit derzeit über 500 Mitarbeitenden an den Dienstsitzen in Neumünster, Kiel, Heide, Lübeck, Itzehoe und Schleswig. Soziale Aufgabenbereiche und die Begleitung der Menschen in Schleswig-Holstein in verschiedenen Lebensbereichen sind für die Arbeit des LASG prägend. Der Staatliche Arbeitsschutz
Feststellungsverfahren und Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Der Staatliche Arbeitsschutz stellt die Einhaltung nationaler und europäischer Arbeitsschutzvorschriften in über 80.000 Betriebsstätten in Schleswig-Holstein sicher, untersucht Unfälle, erteilt Erlaubnisse, Genehmigungen und Zulassungen, führt Verwaltungsmaßnahmen durch und berät Arbeitgeber, Beschäftigte und Institutionen in Bezug auf den Arbeitsschutz.
Im Rahmen der Arbeitsschutzaufsicht sind Sie für die Organisation, Planung, Durchführung und Nachbereitung von Betriebsbesichtigungen zuständig
Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Bereich Technik oder Naturwissenschaften (Bachelor oder gleichwertig) sowie
Einstiegsamt, Fachrichtung technische Dienste oder eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit mit entsprechender Berufserfahrung
Eine zielgerichtete und adressatengerechte Kommunikation
Ein Führerschein Klasse B
Gesundheitliche Eignung/ Außendiensttauglichkeit
Gute EDV-Kenntnisse
Erfahrung im Öffentlichen Dienst
Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L möglich.
Ein kollegiales Arbeitsklima
~ Ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
~ Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
~ Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit, mobil und flexibel zu arbeiten
~30 Tage Urlaub im Jahr
~ Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
unter dem Stichwort 42/2025 Technischer Aufsichtsdienst an den Direktor des Landesamtes für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein, Steinmetzstraße 1-11 in 24534 Neumünster; Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Arndt ( Lea.Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein