Bauaufsichtliche Tätigkeiten
Der Bauingenieur ist für die folgenden Aufgaben verantwortlich:
* Eigenverantwortliche Betreuung eines Bauabschnitts.
* Eigenständige und abschließende Bearbeitung von Bauanträgen mit Entscheidung über vorliegende Anträge und Fertigung aller erforderlichen Bescheide.
* Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Bauwilligen und deren Entwurfsverfassern hinsichtlich der Anwendung und Auslegung bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften.
* Wahrnehmung von Ortsbesichtigungen zur Bewertung von Vorhaben und die Durchführung von Baukontrollen.
* Mitwirkung im Bereich bauordnungsrechtlicher Verfahren.