Bei der Stadt Rendsburg sind im Fachdienst Ordnung und Verkehr zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als Mitarbeiter/-innen (m/w/d)für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) zu besetzen. Es handelt sich jeweils um eine unbefristete Tätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Zu den Aufgaben gehören im Wesentlichen: • Präsenzstreifen zur Steigerung des Sicherheitsgefühls im Stadtgebiet• Kontrolle ordnungsrechtlicher Regelungen• Überwachung der Einhaltung der städtischen Satzungen und der nach Straßen- und Wegegesetz (StrWG) erteilten Sondernutzungserlaubnisse• Kontrolle der Schneeräumungs- und Gehwegreinigungspflicht• Kontrolle von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum• Kontrolle der Anleinpflicht von Hunden• Verfolgung von unerlaubter Abfallentsorgung und der Verunreinigung von Grünanlagen• Begleitung der städtischen Kontrollen im Bereich Gewerbe- und Gaststättenrecht und im Gefahrenabwehrrecht• Einhaltung des Jugendschutzes im Rahmen von Großveranstaltungen• Verfolgung von gravierenden Parkverstößen in Ergänzung zur Verkehrsüberwachung• Sonstige Aufgaben der Gefahrenabwehr• Aufenthaltsermittlungen für den Bereich der Stadt Rendsburg• Feststellung von ordnungsrechtlichen Verstößen, z. B. abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum• Erledigung von Ersuchen anderer Dienststellen oder Behörden an die Stadt Rendsburg Wir erwarten: • eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) bzw. Abschluss des Angestelltenlehrganges I oder• eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft (m/w/d) für Schutz und Sicherheit mit mind. 2-jähriger einschlägiger Berufserfahrung oder• eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem BBiG mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung• gute körperliche Fitness (Außendiensttauglichkeit)• sehr gute Kommunikations- und Konfliktfähigkeit• sicheres und kundenorientiertes Auftreten sowie Durchsetzungsfähigkeit• Teamfähigkeit, dabei eine selbständige Arbeitsweise• hohe Belastbarkeit• gute EDV- Kenntnisse der Office-Anwendungen, inkl. Outlook• gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, wünschenswert sind auch Kenntnisse anderer Sprachen• Bereitschaft zur Teilnahme am Wechselschichtdienst• Bereitschaft zum Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, z. B. abends und am Wochenende• Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung (Uniform)• Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung• Besitz des PKW-Führerscheins der Klasse B Kenntnisse im Verwaltungs- und/oder Vollzugsrecht sind wünschenswert. Voraussetzung ist zudem die Bereitschaft, einen 5-wöchigen Lehrgang „Kommunaler Ordnungsdienst“ zu absolvieren. Wir bieten Ihnen: • eine unbefristete Vollzeitstelle mit einem vielseitigen, interessanten Aufgabenspektrum und verantwortungsvollen Tätigkeiten• ein gutes Arbeits- und Betriebsklima in einem motivierten Team• ein Entgelt nach der Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst• Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub in Höhe von 30 Tagen• Leistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung, eine zusätzliche Altersvorsorge bei der VBL, Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge)• einen Arbeitsplatz in zentraler Lage in unmittelbarer Nähe des Bahn-/Busbahnhofs und der Innenstadt• flexible Arbeitszeiten mit der Möglichkeit zum Zeitausgleich• Zuschuss von 30,00 € bei Nutzung des NAH.SH-Jobtickets• Nutzung einer kostenlosen Büchereikarte• vielseitige Angebote zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (u. a. Firmenfitness, mobile Massage, Rendsburger Jobradmodell)• Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung Schwerbehinderte werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. 2025 online über unser Karriereportal unter Website. eingereicht werden. Alternativ können Sie uns Ihre Bewerbung postalisch an Stadt RendsburgFachbereich HauptverwaltungFachdienst Personal und Organisation„Kommunaler Ordnungsdienst“Am Gymnasium 424768 Rendsburg senden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens können per Post eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgeschickt werden, sofern ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt wird.