* Sie besitzen eine abgeschlossene Ausbildung als examinierte Pflegefachkraft (Gesundheitspflege/Krankenpflege/Altenpflege) oder haben einen Hochschulabschluss im Bereich Pflege, Sozialpädagogik oder Sozialarbeit oder eine andere Qualifikation gemäß Rahmenvereinbarung nach § 39a Absatz 2 SGB V.
* Sie verfügen über eine hauptamtliche Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in dem anerkannten Beruf und können eine Zusatzqualifikation in Palliative Care vorweisen.
* Sie bringen Organisationsfähigkeit, Engagement und Einfühlungsvermögen in die Lebenssituation der Zielgruppe mit und sind motiviert, im Team zusammenzuarbeiten.
* Sie haben eine positive Einstellung zur katholischen Kirche und ihrer sozialen Arbeit. Sie identifizieren sich mit den Zielen unseres Verbandes.
* Sie verfügen über PC-Kenntnisse (Office) und sind offen gegenüber fachspezifischer Software.
* Sie sind in Besitz eines PKW-Führerscheins und ggf. eines Fahrzeugs zur dienstlichen Nutzung.
Das sind Ihre Tätigkeiten
* Sie koordinieren den Hospiz- und Palliativberatungsdienst (§ 39a SGB V). Dieser Dienst begleitet sterbende Menschen und deren Zu- und Angehörige im vertrauten Lebensumfeld und ermöglicht ein würdevolles Leben bis zuletzt.
* Sie stellen Erstkontakte zu Betroffenen her, führen Beratungsgespräche und organisieren die Begleitungseinsätze der ehrenamtlich tätigen Hospizbegleiter/innen.
* Sie gewinnen, befähigen, unterstützen und begleiten ehrenamtlich tätige Hospizbegleiter/innen.
* Sie vernetzen sich mit anderen Einrichtungen und Diensten der Region und arbeiten mit diesen zusammen.
* Sie wirken bei der intensiven Öffentlichkeitsarbeit mit.
* Sie dokumentieren die laufende Hospizarbeit.
Darauf können Sie sich freuen
* eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit viel Gestaltungsspielraum,
* selbständiges Arbeiten im Team der Ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienste des Caritasverbandes Meißen,
* berufliche Fortbildungsmöglichkeiten,
* sinnstiftende Mitarbeit in einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege,
* attraktive Vertragsgestaltung und Vergütung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes incl. Jahressonderzahlung, SuE-Zulage, Leistungsentgelt sowie zusätzliche betriebliche Altersversorgung,
* Anspruch auf bis zu 32 Tage Erholungsurlaub sowie zwei Regenerationstage pro Jahr.