Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung Als Lohn- und Gehaltsbuchhalter unterstützen Sie unseren Kunden: Eigenständige Durchführung der monatlichen Entgeltabrechnung Prüfung von abrechnungsrelevanten Sachverhalten unter der Berücksichtigung gesetzlicher, tariflicher, betrieblicher und vertraglicher Vorgaben Pflege aller Mitarbeiterstamm- und Bewegungsdaten im Entgeltabrechnungssystem Eigenständige Durchführung und Bearbeitung des Bescheinigungs- und Meldewesens Fachliche Anforderungen Abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellte oder eine vergleichbare Qualifikation Weiterbildung im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung wünschenswert Mehrjährige Berufserfahrung in der Entgeltabrechnung Sicherer Umgang mit Abrechnungssoftware und MS Office Eigenverantwortliche und strukturierte Arbeitsweise Bereitschaft, sich neues Wissen anzueignen und anzuwenden, insbesondere in Bezug auf sich ändernde gesetzliche Vorgaben und Prozesse Arbeitgeberleistungen / Unternehmensangebot Einstiegsprämie : Wir zahlen eine attraktive Prämie über 1000,00 €. Nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit erhalten Sie 300 €, weitere 700,00 € nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit von 6 Monaten. Gesundheitsförderung : Umfassende private Krankenversicherung sowie private Zusatzversicherung für optimale Gesundheitsvorsorge, incl. Zugang zu unserem Facharztterminservice für schnellstmögliche medizinische Betreuung sowie extra Vorsorge und Leistungen u. a. in den Bereichen Zahnzusatz und Brille. Termineinstellung : Noch im Job? Kein Problem, wir arbeiten auch mit Termineinstellungen. Elektronische Zeiterfassung : mit der Work-App behalten sie alles auf einen Blick wie Lohnabrechnungen, Urlaubsanspruch u.v.m und haben ihre Abrechnungen immer zur Hand. Vorschusszahlungen : kostenlose Lohnvorschüsse möglich, auch mit Echtzeit-Überweisung. Erreichbarkeit : auch außerhalb der üblichen Bürozeiten sind wir für Sie da! Damit Ihre Fragen oder Anliegen schnell und zufriedenstellend geklärt werden. Arbeitszeitkonto : Flexible Arbeitszeitkontogestaltung, außerdem können Überstunden auch ausgezahlt werden.