Die Universität Bayreuth ist eine forschungsorientierte Universität mit international kompetitiven und interdisziplinär ausgerichteten Profilfeldern in Forschung und Lehre. An der Universität Bayreuth ist in der Fakultät für Biologie, Chemie und Geowissenschaften ab 01.04.2027 eine
W3-Professur für Biochemie
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu besetzen.
Der künftige Stelleninhaber bzw. die künftige Stelleninhaberin (m/w/d) soll aktuelle Forschungsthemen zu Struktur, molekularer Funktion und Mechanismen von Bio-Makromolekülen unter Einbeziehung moderner biochemischer und strukturbiologischer Methoden (z.B. Cryo-Elektronenmikroskopie, Röntgenkristallographie oder Einzelmolekül-Techniken) vertreten und durch die eigene Forschungstätigkeit international ausgewiesen sein. Die Kooperation im Rahmen der bestehenden Forschungseinrichtungen und Research Networks der Universität Bayreuth, insbesondere „Bayreuther Zentrum für Molekulare Biowissenschaften“, „Molecules, Life & AI“ und „Polymers & Interfaces“ sowie den zugehörigen Arbeitsgruppen, und die Bereitschaft koordinierte Projekte voranzutreiben wird erwartet. In der Lehre soll er/sie (m/w/d) das Fach Biochemie im Bachelorstudiengang Biochemie, im Masterstudiengang Biochemie und Molekulare Biologie sowie in weiteren einschlägigen Studiengängen der Universität Bayreuth in voller Breite vertreten. Die Fähigkeit, in englischer und deutscher Sprache zu unterrichten, wird erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer Promotion nachgewiesen wird, und eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch im Rahmen einer Juniorprofessur oder außerhalb des Hochschulbereiches erbracht sein können. In das Beamtenverhältnis kann gemäß der bayerischen gesetzlichen Regelung berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen sind in dringenden Fällen möglich (Art. 60 Abs. 3 BayHIG).
Die Universität Bayreuth schätzt die Vielfalt ihrer Beschäftigten als Bereicherung und bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter. Wissenschaftlerinnen werden hierbei mit Nachdruck um ihre