Die Verwaltungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss benachbarter kreisangehöriger Gemeinden unter Aufrechterhaltung der Souveränität der Mitgliedsgemeinden, das heißt die Leitung und die politische Betätigung wird nicht von den Verwaltungsgemeinschaften wahrgenommen.
Verwaltungsgemeinschaften erfüllen öffentliche Aufgaben nach Maßgabe des Gesetzes und dient der Stärkung der Leistungs-. klicken sie bewerben, für die volle Stellenbeschreibung