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Schiedsperson (m/w/d) sowie eine stellvertretende schiedsperson (m/w/d).

Esens
Samtgemeinde Esens
Inserat online seit: 10 Juli
Beschreibung

Schlichten ist besser als richten! Gemeinschaft lebt vom Miteinander – und manchmal braucht es eine neutrale Stimme, um Streitigkeiten zu schlichten.

Die Samtgemeinde Esens sucht zum 01.01.2026 für ihren Bezirk eine


Schiedsperson (m/w/d) sowie eine stellvertretende Schiedsperson (m/w/d).

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen werden Schiedspersonen auf Antrag in nachbarrechtlichen sowie bestimmten zivilrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten tätig. Ziel ist dabei die einvernehmliche Beilegung eines Streites. Die Schiedsperson und die Stellvertretung werden jeweils vom Rat der Samtgemeinde Esens für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk das Schiedsamt seinen Sitz hat (Amtsgericht Wittmund), bestellt.


Ihre Aufgaben:

Die Aufgabe von Schiedspersonen ist es, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Streitigkeiten zivil- und strafrechtlicher Art zu schlichten. Schiedspersonen müssen daher über eine hohe soziale und kommunikative Kompetenz verfügen. Das verantwortungsvolle Amt einer Schiedsperson verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Sachlichkeit.


Ihr Profil:

Gesucht wird eine nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignete Person, die in der Samtgemeinde Esens wohnt und das 30. Lebensjahr vollendet hat. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld und Zeit sowie die Bereitschaft, im Rahmen der Tätigkeit an aufbauenden Einführungs- und Fortbildungsseminaren teilzunehmen.


Hinweise:

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Schiedspersonen erhalten keine monatliche Aufwandsentschädigung, es steht Ihnen jedoch gemäß § 51 des NSchÄG die Hälfte der für die Schlichtungstätigkeit zu erhebenden Gebühren zu. Weitere Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar.

Für Fragen und weitere Auskünfte stehen Ihnen Herr Becker (Tel. 04971 206-41) oder Herr Schuster (Tel. 04971 206-49) gerne zur Verfügung.

Helfen Sie dabei, Konflikte auf freundliche und faire Weise zu lösen, damit alle sich wohlfühlen.

Wer Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Schiedsperson oder stellvertretende Schiedsperson in der Samtgemeinde Esens hat, kann sich bis zum 31.08.2025 unter Beifügung eines kurzen Lebenslaufs an die Samtgemeinde Esens wenden.


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