Gerätewart / Gasschutzaufsicht
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* Einsatz als Gerätewart und Gasschutzaufsicht
* Instandhaltung und Prüfung von Atemschutzgeräten und Messgeräten
* Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
* Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern sowie Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
* Instandhaltungs- und Inspektionsarbeiten
* Planung und Durchführung von Einsätzen unter schwerem Atemschutz
* Übernahme von Bereitschaftsdiensten
Voraussetzungen:
* Feuerwehr TM1/TM2-Ausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem mechanischen/elektrischen Beruf
* Abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgerätewart bzw. Weiterbildung zum Gasschutzaufsichtsleiter wünschenswert
* G26/3-Tauglichkeit (Atemschutzgeräteträger)
* Fahrerlaubnis BE oder CE sowie Flurförderzeuge von Vorteil
Sicherheit, Teamfähigkeit und Eigenverantwortung sind für diese Tätigkeit unverzichtbar.